Akte 
Sitzung 23. Juni 1977
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Anlage Nr. 2 zur Niederschrift

Satzung

der Stadt Montabaur zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

vom

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) sowie der §§ 1 - 4 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVBl. S 139) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadt- rat in seiner Sitzung am __________ folgende Satzung be­

schlossen :

§ 1

§ 15 der Satzung der Stadt Montabaur über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbau­beiträge) vom 22.1.1976 wird wie folgt neu gefaßt:

"§ 15

Inkrafttreten und Ubergangsvorschriften

1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1. Januar 1971 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Bei­trägen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubei­träge) der Stadt Montabaur vom 3O.ll.i96l außer Kraft.

2) Für die Gebiete der früheren Gemeinden Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn tritt diese Satzung rückwirkend ab 1. Januar 1976 in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzungen über die Erhebung von Bei­trägen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) der früheren Gemeinden

Bladernheim vom 13*10.1969 Eigendorf vom 3* 5*1971 Eschelbach vom 6. 9*1969

außer Kraft."