Anlage Nr. 2 zur Niederschrift
Satzung
der Stadt Montabaur zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
vom
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) sowie der §§ 1 - 4 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVBl. S 139) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadt- rat in seiner Sitzung am __________ folgende Satzung be
schlossen :
§ 1
§ 15 der Satzung der Stadt Montabaur über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22.1.1976 wird wie folgt neu gefaßt:
"§ 15
Inkrafttreten und Ubergangsvorschriften
1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1. Januar 1971 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) der Stadt Montabaur vom 3O.ll.i96l außer Kraft.
2) Für die Gebiete der früheren Gemeinden Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn tritt diese Satzung rückwirkend ab 1. Januar 1976 in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzungen über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) der früheren Gemeinden
Bladernheim vom 13*10.1969 Eigendorf vom 3* 5*1971 Eschelbach vom 6. 9*1969
außer Kraft."

