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II. Nichtöffentliche Sitzung
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Punkt 11/1: Vergabe von Aufträgen
- Vergabe der Arbeiten an der Stadtmauer -
- Vorlage Nr. 151 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, nach Bekanntwerden der Schäden an der Stadtmauer im Bereich des Hinteren Rebstockes habe man kurzfristig einen Ortstermin anberaumt und sich vor Ort von der akuten Gefahr, die von einem einsturzgefährdeten Teilbereich der Stadtmauer ausgeht, überzeugt. Des weiteren habe man anhand von Archivunterlagen sich um die Feststellung der Eigentumsverhältnisse bemüht und dabei festgestellt, daß es sich hierbei mit Sicherheit um Stadtmauerreste handelt, die allerdings parzellenmäßig nicht gesondert ausgewiesen seien. Mit Blick auf die Dringlichkeit der Angelegenheit habe man anschließend Kostenangebote zum Abbruch des Mauerteil Stückes eingeholt,und man empfehle für die heutige Sitzung die Auftragsvergabe, damit die Arbeiten unverzüglich ausgeführt werden können. Weitere Arbeiten seien für die Zukunft sicherlich unerläßlich,mit Blick auf die fehlenden Haushaltsmittel für den jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht vorgesehen.
In Bezug auf die durch die vorgeschlagene Abbruchmaßnahme anfallenden Steine vertritt die Verwaltung die Auffassung, daß sich diese voraussichtlich nicht für einen Wiederaufbau der Mauer eignen, sondern allenfalls noch im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen Verwendung finden könnten.
I. Beigeordneter Dr. Hütte vertritt eine gegenteilige Auffassung hinsichtlich der Verwendbarkeit der Steine. Im übrigen gibt er zur Kenntnis, daß er für die kommenden Jahre den Wiederaufbau der Stadtmauer im Bereich des Hinteren Rebstockes befürworte. Er schlägt daher vor, bereits in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses oder aber des Haupt- und Finanzausschusses die Angelegenheit zu erörtern und erste Kalkulationen für diese Maßnahme zu erstellen. Je nach dem Ausgang dieser Beratungen könnte alsdann ggf. schon für das Haushaltsjahr 1987 der Wiederaufbau ins Auge gefaßt werden.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken merkt hierzu an, man habe im Rahmen der Ortsbesichtigung festgestellt, daß keine durchgehenden Stadtmauerreste mehr vorzufinden seien. Teilweise hätten die Grundstückseigentümer die Mauerreste bereits entfernt und neue Böschungsmauern errichtet. Es sei insofern zu überlegen, ob mit großem finanziellen Aufwand seitens der Stadt der Wiederaufbau dieses Stadtmauerteil Stückes betrieben werden sollte.
Seitens der Verwaltung wird noch die Frage aufgeworfen, ob die von der Stadt finanzierte Abbruchmaßnahme auf dem betreffenden Grundstück dinglich gesichert werden sollte, um Berufungsfällen vorzubeugen. Aus der Diskussion im Stadtrat geht hervor, daß dies nicht für erforderlich erachtet wird.
Anschließend ergeht folgender Beschluß:
Der Stadtrat beschließt:
Die notwendigen Arbeiten zur Beseitigung der einsturzgefährdeten Stadtmauer sowie von einem Teil des angrenzenden Gewölbes ausgehenden Unfallgefahr werden an die Fa. Neuroth & Noll, Untershausen, zu dem Angebotspreis von 8 835,-- DM vergeben.
Die erforderlichen Haushaltsmittel (DM 11 000,--) werden im Haushaltsjahr 1986 als überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt.
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