Akte 
Sitzung 30. Januar 1986
Entstehung
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Die Stimmzettel (für jeden Wahlgang getrennt) sind dieser Niederschrift beigefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

ungvoft 2.MM -P. IX

lg vom ,1986

vom

Montabaur, 30. Jan. 1986 986

_* oen- IX

Vor der:

Der Wahlvorstand

Beisitzer:

v /W

Schriftführer

(g)Der zum II. Stadtbeigeordnete gewählte

ist während der Wahlhandlung im Sitzungslokal anwesend. Auf Befragen erklärt er, daß er die Wahl , f\lannimmt+,

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] I nicht annimmt+

Beolau rrnti

Unterschrift des Gewählten

Vorsitzender des Wahlausschusses

vom

986

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+ zutreffendes ankreuzen