Anlage 1 zur Niederschrift
Satzung
der Stadt Montabaur zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt I" vom 6^9-1972 (2. Änderung)
Vom _
Der Rat der Stadt Montabaur hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden - Städtebauförderungsgesetz - vom 27-7.1971 (BGBl. I S. 1123) am 7- Dezember 1976 folgende Satzung beschlossen, die durch die Bezirksregierung Koblenz am _ genehmigt worden ist:
§ 1
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt I" in der Stadt Montabaur vom 6.9.1972 wird wie folgt geändert:
In § 2 sind noch folgende Grundstücke aufzuzählen:
Gemarkung Montabaur Flur 44
Flurstück Nr. _Grdb.-Band_Grdb.-Blatt
322 41 1883
323 462 162
Die in das Sanierungsgebiet einbezogenen Grundstücke sind in einem Lageplan dargestellt, der nicht Bestandteil dieser Satzung ist.
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