Der Bürgermeister
543 Montabaur, 24. Januar 1974
Nichtöffentliche Sitzung
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Vorlage
für die Sitzung des Stadtrates am 30. Januar 1974, Vorlage Nr. 235 Betr. :
Beschlußfassung über die Beteiligung der Stadt an den Personalkosten des Kindergartens in Dernbach (Besuch des Kindergartens durch Kinder aus den Stadtteilen)
Sachbearbeitende Abteilung:
Hauptabteilung
Berichterstatter:
Amtsrat Piwowarsky
Antrag:
Der Stadtrat wolle beschließen:
Der Stadtrat beschließt die Übernahme der anteiligen Personalkosten in Höhe von 983,50 DM, die durch den Besuch des Kindergartens in Dernbach durch Kinder aus den Stadtteilen für die Jahre 1971 und 1972 entstanden sind.
Die in der Folgezeit entstehenden anteiligen Zuschüsse zu den Personalkosten werden bis auf Widerruf durch die Stadt getragen.
Begründung:
Im Jahre 1971 haben 3 Kinder aus dem Stadtteil Eigendorf und im Jahre 1972 4 Kinder aus den Stadtteilen Eigendorf, Eschelbach und Horressen den Kindergarten in Dernbach besucht. Die Gemeinde Dernbach hat der Stadt Montabaur als Rechtsnachfolger der vorgenannten früheren Gemeinden eine Beteiligung an den Personalkosten gemäß dem Kindergartengesetz bzw. den Richtlinien über die Zuschüsse des Unterwesterwaldkreises zu den Bau- und Personalkosten für Kindergärten in Höhe von insgesamt 983,50 DM nachgewiesen.
Der Haupt- und Finanzausschuß hat in seiner letzten Sitzung eine Kostenübernahme zunächst abgelehnt. Der Ausschuß war der Meinung, daß eine Zahlungsverpflichtung nicht bestehe, da nach den Richtlinien des Kreises nur eine Beteiligung der Gemeinden, für deren Bereich der Kindergarten errichtet wurde, vorgesehen ist. Außerdem sollten die Eltern aufgefordert werden, diese Kinder in den beiden Kindergärten der Stadtteile Eigendorf und Horressen unterzubringen. Nach den Erkundigungen, die die Verwaltung angestellt hat, sind die Kindergärten in den Stadtteilen dermaßen überbelegt, so daß eine zusätzliche Aufnahme unmöglich ist.
Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat daher vor, die Zuschüsse zu den Personalkosten des Kindergartens in Dernbach für die zurückliegende Zeit zu übernehmen.
Die Verwaltung gibt zu bedenken, daß diese Kosten, falls die Kinder einen Kindergarten in der Stadt Montabaur besucht hätten, ebenfalls entstanden wären.
Auch für die Zukunft sollten die anteiligen Zuschüsse zu den Personalkosten bis auf Widerruf durch die Stadt getragen werden.
(Mangels)
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apng vom 5. 1974
i-P. VII
mg-v.
5. 1974 -P. VII
ung v, 1974 -P.VI^
1*974 '.VII

