Der Bürgermeister
5^+3 Montabaur, den 23. 1. 197^
Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
für die Sitzung des Stadtrates am 30. Jan. 197^, Vorlage Nr. 231 Betreff:
Festlegung des Begriffs "unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben"
Sachbearbeitende Abteilung:
Finanzabteilung
Berichterstatter:
Verbandsgemeindeamtmann Merz
Antrag:
Der Stadtrat volle beschließen:
"Unerhebliche überplanmäßige Ausgaben" im Sinne des § 10^ Abs. 1 GO sind bei Haushaltsansätzen von 10.0001,-- DM bis 50.000,-- DM Überschreitungen bis zu 10 %, mindestens aber 2.500,-- DM und höchstens 3.000,-- DM,
Ziffer 1 c des Stadtratsbeschlusses vom 29. 11. 1973 wird insoweit aufgehoben und durch die Neuregelung in Abs. 1 ersetzt.
Begründung:
Die Regelung im Stadtratsbeschluß vom 29. 11. 1973 sah vor, daß
bei Haushaltsansätzen von 5.001,-- DM bis 10.000,-- DM Überschreitungen bis zu 30 %, höchstens aber 2.500,-- DM, bei Haushaltsansätzen von 10.0001,-- DM bis 50.000,-- DM Überschreitungen bis zu 10 %, höchstens aber 3.000,-- DM zulässig sein sollten.
Das würde bedeuten, daß eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.500,-- DM bei einem Haushaltsansatz von 10.000,-- DM noch als unerheblich, währon - d ' bei einem Haushaltsansatz von beispielsweise 10.100,-- DM bereits eine Haushaltsüberschreitung um 1.050 als erheblich anzusehen wäre.
Der Beschlußvorschlag beseitigt diese Unabgestimmtheit.
(Mangels) Bürgermeister

