Akte 
Sitzung 30. Januar 1974
Entstehung
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Der Bürgermeister

5^+3 Montabaur, den 23. 1. 197^

Nichtöffentliche Sitzung

Vorlage

für die Sitzung des Stadtrates am 30. Jan. 197^, Vorlage Nr. 231 Betreff:

Festlegung des Begriffs "unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben"

Sachbearbeitende Abteilung:

Finanzabteilung

Berichterstatter:

Verbandsgemeindeamtmann Merz

Antrag:

Der Stadtrat volle beschließen:

"Unerhebliche überplanmäßige Ausgaben" im Sinne des § 10^ Abs. 1 GO sind bei Haushaltsansätzen von 10.0001,-- DM bis 50.000,-- DM Überschreitungen bis zu 10 %, mindestens aber 2.500,-- DM und höchstens 3.000,-- DM,

Ziffer 1 c des Stadtratsbeschlusses vom 29. 11. 1973 wird inso­weit aufgehoben und durch die Neuregelung in Abs. 1 ersetzt.

Begründung:

Die Regelung im Stadtratsbeschluß vom 29. 11. 1973 sah vor, daß

bei Haushaltsansätzen von 5.001,-- DM bis 10.000,-- DM Überschrei­tungen bis zu 30 %, höchstens aber 2.500,-- DM, bei Haushaltsan­sätzen von 10.0001,-- DM bis 50.000,-- DM Überschreitungen bis zu 10 %, höchstens aber 3.000,-- DM zulässig sein sollten.

Das würde bedeuten, daß eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.500,-- DM bei einem Haushaltsansatz von 10.000,-- DM noch als unerheblich, währon - d ' bei einem Haushaltsansatz von beispielsweise 10.100,-- DM bereits eine Haushaltsüberschreitung um 1.050 als erheblich anzusehen wäre.

Der Beschlußvorschlag beseitigt diese Unabgestimmtheit.

(Mangels) Bürgermeister