Akte 
Sitzung 30. Januar 1974
Entstehung
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Punkt 1/11, Vorlage Nr. 227

Beschlußfassung über die Namensänderung der früheren Verbandsschule Horressen/Elgendorf

Der Stadtrat beschließt mit einer Gegenstimme gemäß Vorlage Nr. 227! Anlage Nr. 9.

Punkt 1/12. ohne Vorlage

Beratung über die Unterbringung eines zentralen Westerwaldmuseums

Der Vorsitzende verliest einen Brief des Landrates bezüglich der Unterbringung des Westerwaldmuseums. In diesem Brief fordert der Landrat die Stadt auf, ein geeignetes Gebäude in Montabaur für die Unterbringung eines Westerwaldmuseums zu benennen.

In der sich anschließenden Aussprache kann festgestellt werden, daß der überwiegende Teil der Ratsmitglieder sich für den Standort eines Museums in Montabaur ausspricht. Die FDP-Fraktion spricht sich für den Standort eines Westerwaldmuseums in Hachenburg aus, weil im Unterwesterwaldkreis bereits ein Töpfermuseum besteht.

Auf Vorschlag des Ratsmitgliedes König soll ein Gespräch der Fraktions­vorsitzenden mit dem Landrat in dieser Sache angestrebt werden.

Punkt 1/13. Vorlagen Nr. 228, 229 und 230

Beschlußfassung über die Entlastung des Bürgermeisters bzw. der Vorsitzenden

a) der ehemaligen Gemeinde Reckenthal

b) des ehemaligen Schulverbandes Reckenthal

c) des ehemaligen Schulverbandes Horressen/Elgendorf

Der Stadtrat beschließt einstimmig gern. Vorlagen Nr. 228, 229 und 230, Anlagen Nr. 10, 11 und 12.

Das Ratsmitglied Hübinger hat an der Abstimmung zur Vorlage Nr. 230 gern. § 40 (1) GO nicht teilgenommen.

Punkt 1/14, Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

a) Ratsmitglied Plüschke teilt mit, daß im vergangenen Jahr anläß­lich einer Turnveranstaltung (Sonderturnen) in der städtischen Turnhalle ein Unfall passiert ist. Die Frage der Versicherung der Turnergruppe ist bis heute ungeklärt. Die Verwaltung erklärt hierzu, daß sie von diesem Vorfall nicht unterrichtet worden sei. Eine Haftungspflicht seitens der Stadt besteht nicht. Es sei Angelegenheit des Veranstalters, eine entsprechende Versicherung für die Gruppe abzuschließen. Im übrigen wird sich die Verwaltung nunmehr um eine endgültige Klärung bemühen.

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g vom 1974 VI]

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