Akte 
Sitzung 26. Mai 1987
Entstehung
Einzelbild herunterladen

I. Nichtöffentliche Sitzung

( Teil I )

*

*

Nach Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Ratsmitglieder stellt der Vor­sitzende fest, daß gegen die Form und Frist der Einladung sowie den Inhalt der Tagesordnung keine Einwendungen erhoben werden.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) gibt vor Eintritt in die Tagesordnung folgende Erklärung:

"Namens der FWG-Fraktion der Stadt Montabaur erkläre ich hiermit, daß wir Herrn Reinhard Lorenz ab sofort nicht mehr als Mitglied der FWG-Fraktion betrachten. Seine Erklärungen im Rat bitten wir in Zukunft als seine persön­liche Meinung zu werten."

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, man nehme diese Erklärung zur Kenntnis und werde seitens der Verwaltung überprüfen, wie dies rechtlich zu werten sei.

n

ivon?

.987

IX

vom

)87

IX_

Ergänzung der Tagesordnung:

Der Vorsitzende beantragt, ergänzend unter Tagesordnungspunkt 1/3 noch die vom

Beschlußvorlage Nr. 254 (Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf eines 987

städtischen Grundstückes auf dem Himmelfeld) zu behandeln. IX

Der Stadtrat entspricht dem einstimmig.

(!) Punkt 1/1: Vergabe von Aufträgen vo,

987

H) a) Vergabe der Dachdecker- und Klempnerarbeiten für die Friedhofshalle in jX

Montabaur-Elgendorf - Vorlage Nr. 244

Ratsmitglied Kram (CDU) erbittet von dem planenden Architekten Intra nähere Aussagen zur Kostensituation.

Dem Rat wird daraufhin zur Kenntnis gegeben, daß sich im Vergleich zwischen der ursprünglichen Kostenkalkulation und dem gegenwärtigen Stand Mehrkosten von ca. 30.000,-- DM abzeichnen. Diese seien bedingt durch zusätzliche Gründungskosten (+ 15.000,-- DM) sowie durch eingeplante Sicherheiten, u. a. für das Gewerk der Schreinerarbeiten. Hinsichtlich der zusätzlichen Gründungskosten wird angemerkt, daß die Bauleitung kurz vor Baubeginn die Mitteilung erhielt, im Bereich des Standortes für die Friedhofshalle habe in früherer Zeit eine gemeindliche Mülldeponie existiert. Ein darauf­hin in Auftrag gegebenes geologisches Gutachten habe den Nachweis erbracht, daß der Baugrund tatsächlich nicht die zunächst angenommene Standfestig­keit ausweise. Die Fundamentierung sei dementsprechend aufwendiger ausge­führt worden und habe zu nicht vorhersehbaren Mehrkosten von 15.000 DM geführt. Auf die Frage, ob es überhaupt noch möglich sei, das Bauvorhaben

- 6 -

<