Anlage Nr. 12 zur Niederschrift
Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur, 30. August 1989
Montabaur, 111/610-13
,A.
VORLAGE
für die Sitzung des Stadtrates am 07.09.1989 Vorlage-Nr. 18
Erweiterung des Bebauungsplanes "Altstadt I"
hier: Erweiterungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Berichterstatter: OAR Kaltenhäuser Sachbearbeitende Abteilung: Bauamt
Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen: Beschlußvorschlag:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Altstadt I" wird entsprechend der diesem Beschluß beigegebenen Planskizze erweitert. Die Bebauungspläne "Alberthöe" und "Altstadt Iv" werden insoweit aufgehoben.
Begründung:
Nach den Planvorstellungen des Rates soll eine Verlegung der Hilh%4m-Mangels- Straße erfolgen, um so das gemäß Bebauungsplan "Altstadt I - Erweiterung" vorgesehene Sondergebiet im Bereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes Decker städtebaulich und verkehrstechnisch an den Bereich des Konrad-Adenauer- Platzes anzubinden.
O
Der Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes und das neue Sondergebiet sollen insbesondere mit Blick auf die Attraktivität der Einkaufsmöglichkeiten eine Einheit bilden, was nur durch eine Verlegung der Hilhelm-Mangels-Straße zu erreichen ist.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung der Straße sollen durch eine Erweiterung des Bebauungsplanes "Altstadt I" geschaffen werden. Überschneidungen ergeben sich mit den angrenzenden Bebauungsplänen "Alberthöhe" (für das Grundstück Am Holfsturm 2) und "Altstadt IV" (Ecke Fröschpforstr./ Kolpingstraße), die insoweit aufgehoben werden.
bereits an en. erteilt.
Possel-Dolken) rgermeister
In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden auch die bauplanungsrechtlich angeordneten Grundstücke an der Straße "Am Gäulsbach" einbezogen, nicht zuletzt mit Blick auf mögliche Lämrschutzmaßnahmen.
Die Planungsarbeiten wurden gemäß Beschluß der Fachaussc Architektengruppe Dr. Schirmacher & Partner, Limburg/Bc
!)
ij
tj

