Akte 
Sitzung 07. September 1989
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Anlage Nr. 12 zur Niederschrift

Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur, 30. August 1989

Montabaur, 111/610-13

,A.

VORLAGE

für die Sitzung des Stadtrates am 07.09.1989 Vorlage-Nr. 18

Erweiterung des Bebauungsplanes "Altstadt I"

hier: Erweiterungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB

Berichterstatter: OAR Kaltenhäuser Sachbearbeitende Abteilung: Bauamt

Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen: Beschlußvorschlag:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Altstadt I" wird entsprechend der diesem Beschluß beigegebenen Planskizze erweitert. Die Bebauungspläne "Alberthöe" und "Altstadt Iv" werden insoweit aufgehoben.

Begründung:

Nach den Planvorstellungen des Rates soll eine Verlegung der Hilh%4m-Mangels- Straße erfolgen, um so das gemäß Bebauungsplan "Altstadt I - Erweiterung" vorge­sehene Sondergebiet im Bereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes Decker städtebaulich und verkehrstechnisch an den Bereich des Konrad-Adenauer- Platzes anzubinden.

O

Der Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes und das neue Sondergebiet sollen insbe­sondere mit Blick auf die Attraktivität der Einkaufsmöglichkeiten eine Einheit bilden, was nur durch eine Verlegung der Hilhelm-Mangels-Straße zu erreichen ist.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung der Straße sollen durch eine Erweiterung des Bebauungsplanes "Altstadt I" geschaffen werden. Überschneidungen ergeben sich mit den angrenzenden Bebauungsplänen "Alberthöhe" (für das Grundstück Am Holfsturm 2) und "Altstadt IV" (Ecke Fröschpforstr./ Kolpingstraße), die insoweit aufgehoben werden.

bereits an en. erteilt.

Possel-Dolken) rgermeister

In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden auch die bauplanungsrechtlich angeordneten Grundstücke an der Straße "Am Gäulsbach" einbezogen, nicht zuletzt mit Blick auf mögliche Lämrschutzmaßnahmen.

Die Planungsarbeiten wurden gemäß Beschluß der Fachaussc Architektengruppe Dr. Schirmacher & Partner, Limburg/Bc

!)

ij

tj