Anlage Nr. 10 zur Niederschrift
Jakob Lenz Rheinstraße 2 5430 Montabaur
Stadtverwaltung - Stadtbauamt -
5430 Montabaur
11.08.1989
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^ Betr.: Widerspruch gegen die erneute Änderung des Be- 3 bauungsplanes'Alberthöhe, Flur 51, Flurstück 175
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Änderung des Bebauungsplanes Alberthöhe und die damit verbundene Bebauung der Restfläche des Grundstücks wird für mein Anwesen erhebliche Beeinträchtigungen sowie eine Wertminderung zur Folge haben, die so nicht hingenommen werden können. Die Bebauung der Dreispitze mit einem fast viergeschossigen Haus, das sich wie ein Hochhaus darstellt, wird meinen Ausblick zur Fröschpfortstraße und den Quendelberg total versperren, ferner werden sich die Lichtverhältnisse so gravierend verschlechtern, daß meine Wohnräume tagsüber mit Fremdenergie beleuchtet werden müssen. Die Gründe, die die Verantwortlichen dazu bewogen haben, einen solch großen Wohnkomplex auf dieser kleinen Restfläche zu genehmigen, sind nicht nachvollziehbar.
Die Gefahren für Fußgänter, spielende Kinder sowie Autofahrer, bedingt durch die Ausfahrt der Kraftfahrzeuge aus den Garagen des Herrn Dommermuth über den Bürgersteig und den Parkstreifen in die Rheinstraße, sind nicht zu unterschätzen und überhaupt nicht zu verantworten.
Die Dreispitze, gelegen an der Fröschpfortstraße, Rheinstraße und dem angrenzenden Busparkplatz wäre prädestiniert für die Anlage einer Untersteilmöglichkeit mit Sitzgelegenheiten sowie einer Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern, so daß den vielen mit Bussen anreisenden Besuchern ein positiver Eindruck von unserer Stadt vermittelt würde.
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