Akte 
Sitzung 07. September 1989
Entstehung
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Anlage Nr. 7 zur Niederschrift

Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur, 07. August 1989

Montabaur, III/ 610-13

VORLAGE

für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22. 08.1989 ,Vorlage-Nr._I6 für die Sitzung des Stadtrates am 07.09.1989 ,Vorlage-Nr. 13

Änderung des Bebauungsplanes "Farenau" im Stadtteil Horressen; hier: Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Berichterstatter: 0AR Kaltenhäuser Sachbearbeitende Abteilung: Bauamt

Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:

Beschlußvorschlag:

Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes, die eine Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche Ecke Mainzer-ZBuchenstraße zum Inhalt hat, in der vorgelegten Form zu und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen (Planskizze und Begründung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Begründung:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.01.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungs­plan "Farenau" dergestalt zu ändern, daß die öffentliche Verkehrsfläche Ecke Mainzer-ZBuchenstraße verbreitert wird.

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bedarf dieser Einmün­dungsbereich einer den heutigen Gegebenheiten angepaßten verkehrsgerechten Neu­gestaltung. Ein Fachbüro hat hierzu bereits eine Straßenplanung erstellt, die zum Gegenstand des Bebauungsplanänderungsverfahrens gemacht ist.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Beteiligungsver­fahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchge­führt; nächste Verfahrensstufe ist die öffentliche/Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die einen entsprechenden Ratsbeschluß vorausset^t.

(Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister