Anlage Nr. 7 zur Niederschrift
Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur, 07. August 1989
Montabaur, III/ 610-13
VORLAGE
für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22. 08.1989 ,Vorlage-Nr._I6 für die Sitzung des Stadtrates am 07.09.1989 ,Vorlage-Nr. 13
Änderung des Bebauungsplanes "Farenau" im Stadtteil Horressen; hier: Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Berichterstatter: 0AR Kaltenhäuser Sachbearbeitende Abteilung: Bauamt
Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Beschlußvorschlag:
Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes, die eine Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche Ecke Mainzer-ZBuchenstraße zum Inhalt hat, in der vorgelegten Form zu und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen (Planskizze und Begründung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.01.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan "Farenau" dergestalt zu ändern, daß die öffentliche Verkehrsfläche Ecke Mainzer-ZBuchenstraße verbreitert wird.
Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bedarf dieser Einmündungsbereich einer den heutigen Gegebenheiten angepaßten verkehrsgerechten Neugestaltung. Ein Fachbüro hat hierzu bereits eine Straßenplanung erstellt, die zum Gegenstand des Bebauungsplanänderungsverfahrens gemacht ist.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt; nächste Verfahrensstufe ist die öffentliche/Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die einen entsprechenden Ratsbeschluß vorausset^t.
(Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister

