Akte 
Konstituierende Sitzung 10. August 1989
Entstehung
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pie Stimmzettel (für jeden Wahlgang getrennt) sind dieser Niederschrift ^gefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

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Der Wahlvorstand

Vorsitzender:

Beisitzer

Schriftführer

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während der Wahlhandlung im Sitzungslokal anwesend. Auf Befragen erklärt er, daß er die Wahl

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Unterschrift des Gewählten

Vorsitzender des Wahlausschusses

+ zutreffendes ankreuzen

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