Akte 
Konstituierende Sitzung 10. August 1989
Entstehung
Einzelbild herunterladen

lfd.

Nr.

Name der wahlberech­tigten Ratsmitglicder

Vermerk über die Beteiligung an der

A b s t i tu m u f,t g

im ersten ) _' ' n

UM zweiten ) tt 1 g a n g

in dritten

/

25

Wiltrud Schwarz

26

Kurt Vetter

y

27

Reinhard Lorenz

-

-

-

-

; -

i

-

!

-

Der Stadtrat ist somit nach § 39 Abs. 1 S. 1 GemO beschlußfähig.

1.2 Außerdem sind folgende noch amtierende Beigeordnete, die nicht dem Rat

(*

*

angehören, anwesend:

1 .)

2 .)

3.)

2. Wahlvorstand

Den Vorsitz führt

Als Beisitzer werden - aufgrund eines Beschlusses des Rates (§ 40 Abs. 5 GemO) in offener Abstimmung - durch Handzeichen - folgende Personen gewählt.

v-

J.)

Oer Vorsitzende bestimmt Wahlhandlung.

zum Schriftführer für die

3 .

Wahlvorschläge ( § 40 Abs. 3 GemO )

Von den wahlberechtigten Ratsmitgliedern werden folgende Personen zur Wahl als vorgeschlagen:

1 .) _ 2 .)__

3.)

4.)

Es wird darauf hingewiesen, daß in der anschließenden Wahl nur solche Personen gewählt werden können, die dem Verbandsgemeinderat vor der Wahl vorgeschiagen .* * ' "- ^ * unoülti

iütnl