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Nr.
Name der wahlberechtigten Ratsmitglicder
Vermerk über die Beteiligung an der
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25
Wiltrud Schwarz
26
Kurt Vetter
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27
Reinhard Lorenz
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Der Stadtrat ist somit nach § 39 Abs. 1 S. 1 GemO beschlußfähig.
1.2 Außerdem sind folgende noch amtierende Beigeordnete, die nicht dem Rat
(*
*
angehören, anwesend:
1 .)
2 .)
3.)
2. Wahlvorstand
Den Vorsitz führt
Als Beisitzer werden - aufgrund eines Beschlusses des Rates (§ 40 Abs. 5 GemO) in offener Abstimmung - durch Handzeichen - folgende Personen gewählt.
v-
J.)
Oer Vorsitzende bestimmt Wahlhandlung.
zum Schriftführer für die
3 .
Wahlvorschläge ( § 40 Abs. 3 GemO )
Von den wahlberechtigten Ratsmitgliedern werden folgende Personen zur Wahl als vorgeschlagen:
1 .) _ 2 .)__
3.)
4.)
Es wird darauf hingewiesen, daß in der anschließenden Wahl nur solche Personen gewählt werden können, die dem Verbandsgemeinderat vor der Wahl vorgeschiagen .* * ' "- ^ * unoülti
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