Akte 
Sitzung 09. März 1989
Entstehung
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Montabaur - Stadtteil Wirzenborn

In dem kleinen Wallfahrtsort Wirzenborn, beidseits des-Gelbachtales auf den Tal­

hängen gelegen, ist die zunehmende Verstädterung in der Gestaltung der öffent­lichen und privaten Grünflächen ländlich geprägter Orte zu beobachten.

Nutz- und Obstgärten sind nur noch spärlich vertreten, dafür nehmen Ziergärten und Koniferen überhand, die den Charakter des Ortsbildes verfremden und den an­sprechenden Eindruck der Fachwerkhäuser mindern. Selbst der natürliche Bewuchs' der Felsböschungen im Ort muß zugunsten eines kurzgeschnittenen Rasens weichen.

Von ökologischem und landschaftsgestalterischem Wert und daher zu erhalten sind die Eichen-Hainbuchen-Niederwald-Bestände der Gelbachhöhen um die Ortslage, die insbesondere auch für die Vogelwelt Bedeutung haben.

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich Wirzenborn weisen noch Reste lückiger Feldraine auf, die in ihrem Bestand heute stark gefährdet sind und eir

Refucium für viele Insektenarten und Ackerwildkräuter darstellen. Sie sollten

bei der Bewirtschaftung erhalten und in ihrer Ausbreitung gefördert werden.

In Wirzenborn selbst sollte über eine "Eigenentwicklung" hinaus keine Siedlungs­erweiterung erfolgen.

1. Landschaftsschäden und -belastungen:

Zeichen

T-fd.Nr.

Standortfremde Bepflanzung:

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Zierpflanzen auf der Böschung der Auffahrt zum östlichen Ortsteil.

Landschaftspflegerische Maßnahmen:

Landschaftsfremde Ziergewächse entfernen, Böschung dem Naturaufwuchs *:r^ lassen, keine Mahd

Landschaftsbildschädigende Lagerung von Autoreifen beim Hof an der L 3*^ Das ungepflegte Hofgelände mit zertretener Koppel ohne Bewuchs in der Gelbachaue mindert den Erholungswert der Landschaft.

Landschaftspflegerische Maßnahmen:

Gelände herrichten, gelagertes Material entfernen

Landschaftsgerechte Eingrünung des Hofgeländes mit standorttypischen Laubgehölzen

2. Landschaftspflegerische Maßnahmen:

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lfd.Nr.

Offenhaltung:

Das Gelbachtal ist aus landespflegerisch-ökologischen und landschaftsge­stalterischen Gründen von Bebauung und Aufforstung freizuhalten.

Pflanzung von Straßenbäumen zwischen Brücke und L 313 zur Gestaltungsver­besserung der Ortseinfahrt