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111/1 A,.: 610-13
Abt.
5430 WontbMur. 3o.l 1.1988 _
Offentliche/n^chtoffcntücm
Anlage Nr. 3 zur Niederschrift
VORLAGE
für die Sitzung des Haupt- und Finanz
!jii^ o6.12.1988 -- 4M
ea
, Vorlage ?tr.
für die Sitzung des Stadtrates
an
26.ol.1989
, Vorlage Mr.
383
Sstfti Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Farenau" - Ecke Mainzer-/Buchenstraße im Stadtteil Horressen
^"shtsrstzttar:
OAR Kaltenhäuser
Sachbeertei tende Abteil uno: Bauamt
ng vom .1989 P. IX
g vom 1989
* ix
3 vom 1989 . IX
tAntrao: Der Stadtrat möge beschließen:
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:
1.1 Beschlußvorschlag:
Der Bebauungsplan "Farenau" wird für den Einmündungsbereich Mainzer-/ Buchenstraße entsprechend der beigefügten Straßenplanung geändert.
1.2 Begründung:
* Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bedarf der
* Einmündungsbereich Mainzer-ZBuchenstraße einer den heutigen Gegeben-
^ heiten angepaßten verkehrsgerechten Neugestaltung.
Ein Fachbüro hat hierzu bereits eine Straßenplanung gefertigt, die zum Gegenstand des Planänderungsverfahrens gemacht werden soll.
2. Zustimmungsbeschluß/DurchfUhrung der vorgezoqenen Bürgerbeteiligung und
Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange :
Der Rat stimmt der vorgelegten Änderungsplanung zu und beauftragt die Verwaltung:
a) die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 ABs. 1 BauGB in der Form durchzuführen, daß der Änderungsentwurf auf die Dauer eines Monats* beim Sauamt der Verwaltung eingesehen werden kann
b) das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
g vom 1989
. X
(Dn. Possel-Dölken) Bürgermeister

