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Der Stadtratsbeschluß vom 4. 5 . 1971; der den Verkauf eines Grundstücksstreifens an Herrn Kurt Lotz beinhaltete, wird aufgehoben.
Punkt 11/6. Vorlage Nr. 259
Verkauf bzw. Tausch eines städtischen Grundstückes
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Verkauf des städtischen Baugrundstückes in der Flur 51, Flurstück Nr. 295 = 689 qm groß an die Eheleute Alois Baltes und Else, geb. Kiefer, wohnhaft in Montabaur, Rheinstraße ß 6 , unter der Voraussetzung, daß der Kreis Unterwesterwald der Stadt aus der Grundstücksparzelle in der Flur 31, Flurstück Nr. 42ß2 = insgesamt 2.099 qm groß Ersatzgelände in entsprechendem Wertverhältnis überträgt.
Der Wert des städtischen Grundstückes beträgt 25,-- DM/qm.
Der Wert der kreiseigenen Grundstücksfläche wird mit 18,-- DM/qm angenommen.
Die anfallenden Erschließungskosten in Höhe von 22,-- DM/qm* sind von Herrn Baltes an die Stadt zu zahlen. Sämtliche Kosten aus dem Vertrag sowie die Vermessungskosten übernehmen die Erwerber. Im übrigen sind die üblichen Auflagen im Grundstückskaufvertrag zu beachten.
Punkt 11/7. ohne Vorlagen Zuschußanträge
a) deutsch-französische Gesellschaft:
Dieser Gesellschaft entstehen für die Busfahrt nach Tonnerre am kommenden Wochenende Buskosten in Höhe von ca. 721,-- DM.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, der deutsch-französischen Gesellschaft zu den Buskosten für die Durchführung dieser Fahrt einen Zuschuß in Höhe von 50 % der Buskosten, maximal jedoch ß60,-- DM, zu gewähren.
b) Alte-Herren-Mannschaft des Turn- und Sportvereins Montabaur
Diese Abteilung des TuS beantragt ebenfalls einen Zuschuß zu den Benzinkosten für eine Fahrt nach Tonnerre.
Der Stadtrat ist mit dieser außeroffiziellen Initiative einverstanden und beschließt einstimmig die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 250,— DM, der für die Deckung der entstehenden Benzinkosten gedacht ist.
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