Akte 
Sitzung 14. Oktober 1971
Entstehung
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Nichtöffentl. Sitzung

Punkt 11/1. ohne Vorlage

Beratung über den Entwurf des Bebauungsplanes "Altstadt I"

Bei den Ratsmitgliedern Straub, Josef und Müller, Josef liegt Sonder­interesse gern. § 40 (1) GO vor. Sie verlassen daher den Sitzungs­saal .

Die nachträgliche Hereinbeziehung der Grundstücke Marx, Schäfer, Lenaif in den Bebauungsplan "Altstadt I" veranlasste Herrn Imlau für diese Ecke, die sich geradezu für den Neubau der Kreissparkasse anbietet, eine neue Planung aufzustellen. Er trägt diesen Handent­wurf vor, der verschiedene aneinander gefügte Gebäude mit unter­schiedlicher Geschoßzahl vorsieht.

Diese ausschließlich von Herrn Imlau stammende Konzeption ist vor der Stadtratsitzung mit den Architekten der Kreissparkasse grob abgestimmt worden.

Aus der Diskussion ergibt sich folgendes: Die Grundkonzeption des Herrn Imlau findet die Zustimmung des Stadtrates. Herr Imlau wird gebeten, auf der Basis dieses Vorentwurfs den Bebauungsplan abzu­ändern, aber nicht in der endgültigen Fassung, die neuen Planent­würfe uns so schnell wie möglich zuzuleiten, damit wir sie an die Kreissparkasse weiterleiten können. Gleichzeitig teilt die Stadt­verwaltung der Kreissparkasse mit, daß wir erwarten, unter Berück­sichtigung der Vorbereitungen für den Stadtrat, bis zum 16. 12. 1971 eine Entscheidung über die Weiterführung dieser Angelegenheit zu haben.

Einer der nächsten Tagesordnungspunkte ist die Grundstücksange­legenheit Lotz, die auch in diesen Bebauungsplan fällt. Auf Be­fragen versichert Herr Imlau, daß die in der Vorlage Nr. 258 vorgesehenen Grundstücksverkäufe und die damit ermöglichten Bau­maßnahmen in keiner Weise die Konzeption des Bebauungsplanes be­einträchtigen .

Punkt 11/2, Vorlage Nr. 254

Beschluß über einen Zuschußantrag der DLRG Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Stadt gewährt der DLRG Ortsgruppe Montabaur zu den Anschaffungs­kosten für ein Preßluftaggregat in Höhe von insgesamt 2.464,20 DM einen Zuschuß von 25. v. H. = 616,05 DM. Der Zuschußbetrag ist im Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1972 bereitzustellen.

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