- 12 -
Weitere Namensbezeichnungen für Straßen und Plätze:
1. Die Klostergasse wird in ihrem Verlauf abgegrenzt von der Abzweigung Kirchstraße (Haus Melchior) bis zum Ende der Häuser Gröninger und hinterer Eingang der Volksbank
2. Der Konrad-Adenauer-Platz umfaßt das Flächengebiet "Altes Amtsgericht, Kaufhaus Hisgen" bis zur Einmündung in den Steinweg (Haus Marx)
3. Die Eichwiese umfaßt das Flächengebiet von der Wegeabzweigung Alleestraße bis zur Sauertalstraße in Höhe der Straße nach Wirzenborn und entlang dem Verlauf der Steilstrecke der Sauertalstraße.
Punkt 1/17. Verschiedenes
a) Parken auf dem Bürgersteig an dem ehemaligen Grenzweg, .jetzigem Weserstraße (Ratsmitglied Groß)
Herr Groß berichtet, daß an starken Betriebstagen Besucher des Hallen- und Freibades ihre Kraftfahrzeuge mit einer Wagenseite auf dem neuen Bürgersteig parken.
Die anwesende Presse wird gebeten, im Rahmen ihrer Berichterstattung den Benutzern des Hallen- und Freibades klarzustellen, daß der Bürgersteig ausschließlich zum Schutz der Bürger errichtet worden sei.
—1
Sitzung v.P\ 19. 8.1971;- Leg.-P. Vl'l 'I
tzung v
. Leg.-P
I. Leg.-P.
b) Koordinierung von Erschließungsarbeiten auf der Vorbe- haltsfläche "Alberthöhe" (Ratsmitglied König)
Herr König trägt vor, daß die Durchführung von Erschließungsarbeiten auf der Vorbehaltsfläche "Alberthöhe" nicht in dem notwendigen Maß koordiniert wird. So sei zum Beispiel ein frisch verlegter Bürgersteig nach kurzer Zeit wieder aufgerissen worden, um eine neue Versorgungsleitung zu verlegen.
Aus der Diskussion ergibt sich der Auftrag an die Verwaltung, zu einem Termin, der mit dem Stadtrat abzustimmen ist, im Rahmen einer Stadtratsitzung die Vertreter der Versorgungsunternehmen (Post, KEVAG, Gasversorgung) zu einem Gespräch über diesen gesamten Komplex zu bitten.
c) Übermäßiger Pflanzenbewuchs in der Umgebung der alten Brücke
über der Eigendorfer Straße, Behinderung der Sicht der Verkehrsteilnehmer, sowie Reparatur des an die Brücke anschließen den Holzgeländers (Ratsmitglied Witte)
Der Vorsitzende sagt eine Reparatur des Geländers sowie ein Entfernen des sichtbehindernden Bewuchses zu.

