Akte 
Sitzung 16. Juni 1971
Entstehung
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II.

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Nichtöffentl. Sitzun

Punkt 11/1, ohne Vorlage

Neubaumaßnahme Arbeitsamt

Rat und Verwaltung sind daran interessiert, daß das Arbeitsamt weiterhin seinen Sitz in Montabaur behält. Dessen ungeachtet soll doch zunächst einmal ein Modell des beabsichtigten Bauvor­habens erstellt werden, um einen optischen Eindruck von der An­passung in die Umgebung zu bekommen.

Punkt 11/2. ohne Vorlage

Bauantrag der Genossenschaftskasse zur Errichtung

eines Wohnheimes

Bei der damaligen Ortsbesichtigung hatte Stadtbaumeister Kalten- häuser Einwendungen erhoben und zwar hatte er zwischen dem vor­liegenden Bauantrag und dem Schnurgerüst eine echte Differenz festgestellt. Dies wurde jedoch abgestritten. Es wurde sich ge­einigt, daß bei einer Firsthöhe des Neubaues von 60 cm über der Firsthöhe des Hauses Weyand der Bauantrag unsere Zustimmung finden würde. Herr Kaltenhäuser prüfte nun weiter und stellte fest, daß auch Unterschiede aus dem hier vorhandenen Modell ab­lesbar waren. Herr Remmert jun. gab ihm dann auch zu verstehen, daß das Stangengerüst tatsächlich nur auf die Traufe ausgerichtet sei, aber nicht auf die Firstlinie. Das ergebe eine Differenz zwischen Schnurgerüst und beabsichtigter Bauausführung zwischen 2 und ß Metern. Alle Beteuerungen des Architekten hatten den Vor­sitzenden nicht überzeugen können, daß das nicht eine bewußte Irreführung gewesen sei.

Der Vorsitzende wird beauftragt, Herrn Direktor Brüggemann (Ge­nossenschaftskasse) das Mißfallen des Stadtrates über diese ganzen Praktiken zum Ausdruck zu bringen. Weiterhin soll Herr Brüggemann zu einem persönlichen Gespräch mit den Herren Fraktionsvorsitzenden über diesen Sachverhalt gebeten werden.

Bezüglich der unumgänglichen Änderung der Firstlinie (Erhöhung) beschließt der Stadtrat einstimmig, daß als äußerstes Zugeständ­nis für die Anbringung des Neubauvorhabens Trakt C, der Festpunkt für die Firstlinie des Neubauvorhabens 2 m über die Firsthöhe des Hauses Ohlig bei entsprechendem Herabziehen der Traufe lie­gen darf. Desweiteren soll der Bepflanzungsvorschlag dem Stadt­rat vorgelegt werden.

Punkt 11/3. Vorlage Nr. 229

Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf von Grundstücken im Industriegebiet "Alter Galgen" und Baugebiet "Himmelfeld"

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. 10. 1971

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