II.
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Nichtöffentl. Sitzun
Punkt 11/1, ohne Vorlage
Neubaumaßnahme Arbeitsamt
Rat und Verwaltung sind daran interessiert, daß das Arbeitsamt weiterhin seinen Sitz in Montabaur behält. Dessen ungeachtet soll doch zunächst einmal ein Modell des beabsichtigten Bauvorhabens erstellt werden, um einen optischen Eindruck von der Anpassung in die Umgebung zu bekommen.
Punkt 11/2. ohne Vorlage
Bauantrag der Genossenschaftskasse zur Errichtung
eines Wohnheimes
Bei der damaligen Ortsbesichtigung hatte Stadtbaumeister Kalten- häuser Einwendungen erhoben und zwar hatte er zwischen dem vorliegenden Bauantrag und dem Schnurgerüst eine echte Differenz festgestellt. Dies wurde jedoch abgestritten. Es wurde sich geeinigt, daß bei einer Firsthöhe des Neubaues von 60 cm über der Firsthöhe des Hauses Weyand der Bauantrag unsere Zustimmung finden würde. Herr Kaltenhäuser prüfte nun weiter und stellte fest, daß auch Unterschiede aus dem hier vorhandenen Modell ablesbar waren. Herr Remmert jun. gab ihm dann auch zu verstehen, daß das Stangengerüst tatsächlich nur auf die Traufe ausgerichtet sei, aber nicht auf die Firstlinie. Das ergebe eine Differenz zwischen Schnurgerüst und beabsichtigter Bauausführung zwischen 2 und ß Metern. Alle Beteuerungen des Architekten hatten den Vorsitzenden nicht überzeugen können, daß das nicht eine bewußte Irreführung gewesen sei.
Der Vorsitzende wird beauftragt, Herrn Direktor Brüggemann (Genossenschaftskasse) das Mißfallen des Stadtrates über diese ganzen Praktiken zum Ausdruck zu bringen. Weiterhin soll Herr Brüggemann zu einem persönlichen Gespräch mit den Herren Fraktionsvorsitzenden über diesen Sachverhalt gebeten werden.
Bezüglich der unumgänglichen Änderung der Firstlinie (Erhöhung) beschließt der Stadtrat einstimmig, daß als äußerstes Zugeständnis für die Anbringung des Neubauvorhabens Trakt C, der Festpunkt für die Firstlinie des Neubauvorhabens 2 m über die Firsthöhe des Hauses Ohlig bei entsprechendem Herabziehen der Traufe liegen darf. Desweiteren soll der Bepflanzungsvorschlag dem Stadtrat vorgelegt werden.
Punkt 11/3. Vorlage Nr. 229
Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf von Grundstücken im Industriegebiet "Alter Galgen" und Baugebiet "Himmelfeld"
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uli 1971 P. VI J 71 " VI 1 I
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. 10. 1971
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