Akte 
Sitzung 18. Dezember 1980
Entstehung
Einzelbild herunterladen

3

a) einer Tiefgarage im Eigentum der Stadt Montabaur

b) einem Rathausgebäude

mit zu veräußernden Ladenlokalen im Erdgeschoß - im Eigentum des Sanierungsträgers - ab 1. Obergeschoß im Eigentum der Verbandsgemeinde Montabaur.

2 . Der Verkäufer sichert eine Fertigstellung des Gesamt­bauwerkes zu bis zum 3o. 06 . 1983.

Die Fertigstellung kann jedoch auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.

3. Der Verkäufer, die Stadt Montabaur und die Verbands­gemeinde Montabaur verpflichten sich, für das Objekt eine Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung zu vereinbaren, die der als Anlage 1 zu dieser Urkunde genommenen und zum Gegenstand der Verhandlung gemach­ten Niederschrift entspricht.

4. Baupläne und Baubeschreibung, die dieser Urkunde als Anlage 2 und 3 beigefügt und zum Gegenstand der Ver­handlung gemacht werden, gelten zwischen den Parteien nur insoweit als vereinbart, als sie sich unmittelbar auf das KaufObjekt beziehen.

Größenabweichungen bis zu - 1o v.H. sind vom Käufer zu akzeptieren.