Anlage 10 zur Niederschrift
71 03 01 - 436 - 4.093/80
Rhein!and-Pfa!z
Ministerium der Finanzen
6500
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12.1980
Kaiser-Friedrich-Straße 1 Postfach 3320
(06131) 161 i NebensteHe beiDurchwah)16 ) /fl 32 $
FS 4197643 wvmz
An die
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Postfach 1 40
5430 Montabaur
Betr.: Verwaltung und Verwertung landeseigener Grundstücke;
hier: Ehern. Dienstgebäude des Finanzamts Montabaur in Montabaur, Kehreinstr. 2
Bezug: a) Ihr Schreiben an die Oberfinanzdirektion Koblenz vom lß.10.1980 - IV/941.00 - b) Fernmündliche Rücksprache des Unterzeichners mit Herrn Bürgermeister Mangels am 09-12.1980
Mit der befristeten Vermietung der o.a. landeseigenen Liegenschaft bis zum_3QAQ8.1982 an die Stadt Montabaur sind wir einverstanden. Hierbei gehen wir davon aus, daß
a) die Stadt Montabaur eine dem Wert des Objekts entsprechende ortsübliche, von der Oberfinanzdirektion Koblenz noch zu errechnende Miete zahlt (§ 63 Abs. 3 LHO),
b) die Stadt für die Dauer der Mietzeit sämtliche Nebenkosten sowie alle auf dem Objekt ruhenden öffentlichen Abgaben und Lasten trägt,
c) die Stadt sämtliche sich aus der Nutzung des Mietobjekts ergebenden Verkehrssicherungspflichten übernimmt und das Land von jeglicher Haftung freistellt,
d) etwaige Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen auf Kosten der Stadt und im Einvernehmen mit dem Staatsbauamt Diez durchgeführt werden,und
e) der alte Zustand auf Wunsch des Landes bei Beendigung des Mietverhältnisses und auf Kosten der Stadt ganz oder teilweise wiederhergestellt wird.
Im Mietvertrag wäre ferner zu vereinbaren, daß die Liegenschaft auch während der Mietzeit mit der Maßgabe veräußert werden kann, daß der Käufer in das bestehende Mietverhältnis eintritt und den Mietvertrag bis zum Ende des Mietverhältnisses unverändert übernimmt.

