Akte 
Sitzung 29. Oktober 1980
Entstehung
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VIII

Die Notwendigkeit zur.Aufstellung einer Nachtragshausiialtssatzung ergibt sicii aus § 98 II Nr. 3 GemO, weil Ausgaben für bisher nicht geplante Investitionen geleistet werden sollen. Gleichzeitig wurden dabei die Haushaltsansätze des Vermögenshaushaltes geprüft und dem neuen Erkenntnisstand angepaßt. Hierbei hat sich insgesamt eine Verringerung der Einnahmen und Ausgaben um 706.700,-- DM ergeben.

In den nachfolgenden Übersichten sind die Veränderungen bei den einzelnen Einnahme- und Ausgabearten tabellarisch gegenübergestellt.

zu

I. Einnanmon

Einnahmoart

Verände

-r

rungen

Sa 1 du

1 .

Zuführung vom Verwaltungs- hausiia 11

75.000,--

+

75.000,--

2 .

Entnahmen aus Rücklagen

399.500,--

-

+

399.500,--

w

Einnahmen ans der Vet

614.500,--

925.000,--

-

310.500,--

9 .

äußerung von Grur.d- s t üc ker

Beiträge und ähnliche

401.000,--

600.000,--

199.000,--

5.

E n t g c 1 t e

Zuweisungen und

103.000,--

445.000,--

-

342.000,--

6.

Zuschüsse für Invest!- tionen

Einnahmen aus Krediten

-

329.700,--

-

329.700,--

1.593.000,--

2.299.700,--

-

706.700,--

Die einzelnen Beträge sind jeweils bei den Haushaltsstellen erläutert. Auf die Gründe für die wesentlichen Veränderungen soll jedoch an dieser Stelle noch kurz eingegangen werden.

Z-

b'

Zu 2: Entnahmen aus Rücklagen

Der SollübcrschuG des Haushaltsjahres 1979 wurde (cm 22. 5. 1980) der allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Mittel stehen zur Finanzierung von Ausgaben des VcrmÜgens- haushaltes zur Verfügung.