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Die Bebauung muß innerhalb von 3 Jahren nach Fertigstellung der Baustraße "Am Alten Galgen" erfolgen. Ansonsten kann die Stadt die Rtickübertragung des Kaufgrundbesitzes zum heutigen Verkaufspreis verlangen.
Der Stadtrat ist mit der Einräumung eines Vorkaufsrechts zugunsten des Bauinteressenten für die Parzelle Nr. 95 = 2 013 qm nicht einverstanden.
Punkt 1/2: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Ratsmitglied Schweizer (FWG) verweist auf seine Aussagen in der letzten
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses und kritisiert erneut die Verwaltung, weil das Pflaster vom Rebstock an einen Privatmann (Löwenguth) ausgehändigt wurde, obwohl im Stadtrat beschlossen wurde, die Pflastersteine für evtl, spätere Ausbauarbeiten aufzubewahren.
Oberamtsrat Kaltenhäuser erklärt, zusätzlich zu seinen Ausführungen in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses könne er keine weiteren Erklärungen geben.
Bürgermeister Mangels verweist auf die interne Kritik an den zuständigen Bauleiter und vertritt die Auffassung, man solle die Angelegenheit damit auf sich beruhen lassen.
b) Ratsmitglied Schweizer (FWG) bemängelt, daß im Bereich des "Vorderen Rebstockes" beim Ausbau eine Straßenleuchte mitten in eine Hofeinfahrt gesetzt wurde.
Bürgermeister Mangels erklärt, dies sei von den Grundstückseigentümern positiv aufgenommen worden, weil damit eine Ausleuchtung des Fußweges gewährleistet sei.
c) Ratsmitglied Schweizer (FWG) erkundigt sich nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt für den Baubeginn in der Bahnhofstraße.
Bürgermeister Mangels erklärt, die Verwaltung habe bereits die Firma Stephan, die den Auftrag erhalten habe, kritisiert. Ein Baubeginn sei wegen anderweitiger Verpflichtungen der Firma derzeit nicht möglich. Die Firma Stephan sei die preisgünstigste bei der Submission gewesen.
Die Verwaltung habe an die Gewerbetreibenden in der Bahnhofstr. ein Schreiben geschickt, in dem die Absicht erklärt wird, bis zum ersten verkaufsoffenen Samstag mit den Arbeiten fortzufahren und diese im Interesse der Gewerbetreibenden in der Zeit vor Weihnachten ruhen zu lassen.
Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) stellt die Frage, ob es nicht möglich sei, die Arbeiten erst nach der Weihnachtszeit zu beginnen.
Bürgermeister Mangels hält entgegen, dies würde mit Sicherheit Nachforderungen der Firma mit sich bringen und auch witterungsbedingte Probleme hervorrufen.
d) Ratsmitglied Schweizer (FWG) erkundigt sich nach dem Stand der Bauarbeiten am Hause Lehmler (Ecke Peterstorstr./Koblenzer Str./Gelbachstr.).
Bürgermeister Mangels teilt mit, die Stillegungsverfügung der Kreisverwaltung sei durch das Verwaltungsgericht Koblenz aufgehoben worden. Die Bauarbeiten seien nun im Innenbereich des Gebäudes im Gange. Derzeit lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Festsetzungen des Bauscheines nicht eingehalten werden.
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