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der MGV Mendelsohn Bartholdy zu seinem 125jährigen Bestehen einen Zuschuß der Stadt von 250,— DM zu erhalten. Hinzu kämen 250,-- DM von der Verbandsgemeinde.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Abweichend von den Zuschußrichtlinien der Stadt erhält der MGV Mendelsohn Bartholdy aus Anlaß seines 125jährigen Bestehens von der Stadt einen Zuschuß in Höhe von 1 000,-- DM. Eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. Die Mittel sind im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes 1980 bereitzustellen.
b) Gestaltung der Eichwiese
Oberamtsrat Kaltenhäuser berichtet über eine Ortsbesichtigung auf der Eichwiese zusammen mit Vertretern des MGV Mendelsohn Bartholdy. Er erklärt, man habe festgestellt, daß der Platz infolge der Baumaßn-ahme in diesem Bereich stark in Mitleidenschaft gezogen worden sei. übereinstimmend mit den Vertretern des MGV Mendelsohn Bartholdy habe man vereinbart, das Zelt, das einen Bretterfußboden erhält, in dem Bereich aufzustellen, in dem der Platz am stärksten beschädigt sei. Im übrigen Bereich des Platzes soll grobkörniger Basaltsand aufgetragen und festgewalzt werden.
Oberamtsrat Kaltenhäuser regt in diesem Zusammenhang an, die Zufahrtsstraße von der Alleestraße zum Feuerwehrgerätehaus mit einer provisorischen Bitumendecke zu versehen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß sich diese Fahrbahn in einem sehr schlechten Zustand befindet. Die Kosten werden auf ca. 3 000,-- bis 4 000,-- DM geschätzt.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, daß die Zufahrtsstraße von der Alleestraße zum Feuerwehrgerätehaus auf einer Länge von ca. 70 m in einer Breite von ca. 3 m mit einer provisorischen Bitumendecke versehen wird. Die Kosten betragen ca.
3 000,-- bis 4 000,-- DM. Die Mittel werden als außerplanmäßige Ausgabe genehmigt. Die Finanzierung erfolgt über den Nachtragshaushaltsplan 1980.
c) Partnerschaftsveranstaltungen - Anlagen Nr. 4, 5 -
1. Ratsmitglied Bächer (SPD) erinnert an seine Anregung, einen Zuschuß des Bundes für diese Partnerschaftsveranstaltung zu beantragen.
Die Verwaltung teilt mit, man habe telefonisch die Auskunft erhalten, daß mit Zuschüssen nicht gerechnet werden könne.
Man kommt überein, einen schriftlichen Zuschußantrag zu stellen.
2. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der als Anlage Nr. 4 beigefügten Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten der Partnerschaftstage.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, weitere notwendige Entscheidungen für die Gestaltung der Partnerschaftstage über die Kostenzusammenstellung hinaus zu treffen. Die sich daraus und aus der beigefügten Liste ergebenden überplanmäßigen Ausgaben sind im Nachtragshaushaltsplan 1980 bereitzustellen.
3. Zu der als Anlage Nr. 5 beigefügten Liste der Teilnehmer am offiziellen Mittagessen der Stadt am Sonntag, dem 22. 6. 1980, erklärt Bürgermeister Mangels, er habe - entgegen der ursprünglichen Absprache - die Bundes- und Landtagsabgeordneten des örtlichen Bereichs (XVI Nr. 88 - 93 auf Seite 4) auf die Liste gesetzt, weil er der Auffassung sei, daß sich ständig Berührungspunkte mit diesen Abgeordneten ergeben und die Stadt darauf angewiesen sei, daß sich die Parlamentarier auf Bundes- und Landesebene
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