Anlage 3 zur Niederschrift
Freie
Wähier
Gruppe Montabaure.v.
Frete Wßhter-Gruppa - Freth.-v.-Stetn-Str. 26-5430 Montabaur
i
Herrn
Bürgermeister W. Mangels
5430 Montabaur Freih.-v.-Stein-Str. 26 Tet. 02602/5512
!
543o Montabaur
Datum 06 . o2. 1^80
Beratung und Beschlußfassung über die Unterrichtung der Öffentlichkeit von Beschlüssen der Ausschüsse des Stadtrates
Der Stadtrat möge beschließen:
Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses sowie der übrigen Ausschüsse des Stadtrates können als Mitteilungen der Verwaltung der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Ausgenommen sind Beschlüsse, die der Geheimhaltung unterliegen.
Begründung:
Gerade in den Ausschüssen werden sehr oft wichtige Entscheidungen getroffen. Besonders der Haupt- und Finanzausschuß hat eigene Entscheidungsbefugnisse, über deren Ergebnis die Öffentlichkeit bisher nicht unterrichtet wurde.
Ein Verstoß gegen die GemO liegt u. E. nicht vor. cbfAls Beispiel möchten wir anführen, daß Entscheidungen des
Kreisausschusses des Mesterwaldkreises - vergleichbar mit
dem Haupt- und Finanzausschuß unserer Stadt - der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Fraktionsvorsitzender

