Akte 
Sitzung 27. März 1980
Entstehung
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Anlage 3 zur Niederschrift

Freie

Wähier

Gruppe Montabaure.v.

Frete Wßhter-Gruppa - Freth.-v.-Stetn-Str. 26-5430 Montabaur

i

Herrn

Bürgermeister W. Mangels

5430 Montabaur Freih.-v.-Stein-Str. 26 Tet. 02602/5512

!

543o Montabaur

Datum 06 . o2. 1^80

Beratung und Beschlußfassung über die Unterrichtung der Öffentlichkeit von Beschlüssen der Ausschüsse des Stadtrates

Der Stadtrat möge beschließen:

Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses sowie der übrigen Ausschüsse des Stadtrates können als Mitteilungen der Verwaltung der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Ausgenommen sind Beschlüsse, die der Geheimhaltung unterliegen.

Begründung:

Gerade in den Ausschüssen werden sehr oft wichtige Entschei­dungen getroffen. Besonders der Haupt- und Finanzausschuß hat eigene Entscheidungsbefugnisse, über deren Ergebnis die Öffentlichkeit bisher nicht unterrichtet wurde.

Ein Verstoß gegen die GemO liegt u. E. nicht vor. cbfAls Beispiel möchten wir anführen, daß Entscheidungen des

Kreisausschusses des Mesterwaldkreises - vergleichbar mit

dem Haupt- und Finanzausschuß unserer Stadt - der Öffent­lichkeit bekannt gemacht werden.

Fraktionsvorsitzender