Akte 
Sitzung 27. März 1980
Entstehung
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Erfolgt die Rücknahme der Klage nicht rechtzeitig vor der Urteilsverkündung, so entbindet dies die Stadt Montabaur von allen vertraglich eingegangenen Ver­pflichtungen gegenüber beiden Vertragspartnern. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Eheleute Martin.

c) - Vorlage Nr. 81 - Ankauf eines Hauses in der Kolpingstr. 4

Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Ankauf des bebauten Grundstückes Flur 17, Nr. 91/2979 =

0,30 ar und Flur 17, Nr. 92/2979 = 4,70 ar von Frau Christel op den Camp geb. Homann, Jesuitengasse 6, Koblenz, durch den Sanierungsträger zu.

Der Kaufpreis beträgt 202 990,-- DM. Er ist fällig und zahlbar zum 1.5.1980.

d) - Vorlage Nr. 82 - Ankauf eines bebauten Grundstückes im Steinweg 57

1. Vor der Entscheidung über die Vorlage werden folgende Fragen an die Verwaltung gestellt:

a) Ratsmitglied Widner (SPD) weist darauf hin, daß nach den §§ 35 und 15 Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) eine Meldepflicht des Sanierungsträgers über alle Grundstücksübertragungen im Sanierungsgebiet besteht. Ratsmitglied Widner will wissen, wieso der Stadtrat nicht über die Übertragung des Grundstückes Arnst informiert worden sei.

Die Verwaltung wird Frau Friedsam vom Sanierungsträger darauf hinweisen, daß zukünftig diese Bestimmungen beachtet werden.

b) Bürgermeister Mangels informiert den Stadtrat eingehend über die Grund­stücksverhandlungen bezüglich des Kinos Schmidt.

c) Ratsmitglied Thome (SPD) weist darauf hin, daß die Stadt vor Jahren an das Kino Schmidt einen Geländestreifen kostenlos abgegeben haben. Die Grundstücksabtretung sei ausdrücklich für den Ausbau des Kinos erfolgt unter der Bedingung, daß das Kino als Saal zur Verfügung gestellt wird.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Stadt diesbezüglich noch Rechte zustehen.

d) Ratsmitglied Schweizer (FWG) weist auf Beschwerden der Anlieger des Steinweges hin, daß die Stadt vor den in diesem Bereich liegenden städtischen Häusern ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommt.

Die Verwaltung wird gebeten, für Abhilfe zu sorgen.

2. Der Stadtrat faßt mit 27 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Ankauf des im Eigentum von Herrn Gerhard Volkmann befindlichen bebauten Grundstückes Flur 44, Nr. 295 = 314 qm durch den Sanierungsträger zum Preise von 95 000, DM zu.

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