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b) - Vorlage Nr. 590b - Anlage Nr. 1
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat stimmt der Leistung der in der Anlage 1 aufgeführten erheblichen außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979 zu.
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c) - Vorlage Nr. 590c - Anlage Nr. 2
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Rat stimmt der Leistung der in der Anlage 2 aufgeführten erheblichen außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979 zu.
d) Zuschüsse zur Erneuerung und Instandsetzung historischer Gebäude - Vorlage Nr. 590d
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
)g vom ^ 1979 VII
Der Rat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1979 bei der Haushaltsstelle 360.987 (Zuschüsse zur Erneuerung und Instandsetzung historischer Gebäude) in Höhe von 20 000,— DM zu.
Die Deckung erfolgt durch Einsparungen von Mitteln für die Modernisierung von Gebäuden am Rebstock /HHSt. 620.987.
In diesem Zusammenhang gibt Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) bekannt, daß er Verhandlungen mit der im Bereich der Elisab ethen straße wohnenden Grundstückseigentümerin Gerlach über den AbriBrde?-Schuppen gefüttrt"*fT5T. Man sei zu dem positiven Ergebnis gekommen,daß Frau Gerlach die Schuppen abreißen läßt, wenn - wie von Bauausschußmitglied Becker versichert - eine Unterbringung der Ultanks im Keller möglich ist.
e) Bau einer Tiefgarage; Toilettenanlagen - Vorlage Nr. 590e
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1979 bei der Haushaltsstelle 615.950 in Höhe von 25 500,-- DM zu.
Die Deckung erfolgt durch höhere Zuführungen vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt.
f) Unterhaltung von Gemeindestraßen - Vorlage Nr. 590f
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1979 bei der Haushaltsstelle 630.510 in Höhe von 42 000,-- DM zu.
Die Deckung erfolgt durch höhere Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommens- und Lohnsteuer.
Die Verwaltung weist darauf hin, daß die Beseitigung von Straßenschäden nach t übereinstimmender Auskunft aller Fachleute derzeit noch nicht möglich ist, weil bei noch möglichen Frosteinbrüchen zu befürchten ist, daß die Investitionen wertlos wären, weil erneut Schäden auftreten.
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