Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
Der Bürgermeister
3430 Montabaur, den 8. 11. 1978
Öffentliche Sitzung
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für die Sitzung des Stadtrates am 16. Nov. 1978, Vorlage Nr. 547 Betreff:
II. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1978
Sachbearbeitende Abteilung:
Finanzabteilung ^
Berichterstatter:
Amtsrat Merz
Antrag:
Der Stadtrat volle beschließen:
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 419) folgende^Nachtrags- haushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
DM
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen die Ausgaben
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 338.300,— 3-138.400,— 3-343-900,—
die Ausgaben 338-300,— 3-138.400,— 5.543.900,—
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
gegenüber auf nunmehr
bisher festgesetzt
DM DM
vom
79
VII
t
io vom 1979 VII
g vom j ! *3 1979 i .. VII
.
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden nicht geändert.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 734.000,— DM um 299-300,— DM erhöht und damit auf 1.033.300,— DM neu festgesetzt.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
gvom
1978
3m
79
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