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Punkt l/l2, Vorlage Nr. 33
Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung des Stadtteiles Eigendorf
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Satzung der Stadt Montabaur für den Stadtteil Eigendorf zur Änderung der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gern. § 37 (3) GO.
Punkt 1/13, Vorlage Nr. 34
Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung des Stadtteiles Ettersdorf
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Satzung der Stadt Montabaur für den Stadtteil Ettersdorf zur Änderung der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Die übrigen Vorschriften der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 24. 5. 1965 werden nicht geändert.
Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gern. § 37 (3) GO.
Punkt l/l4, Vorlage Nr. 35
Beschlußfassung über die Durchführung der Straßenbaumaßnahme (Bürgersteig und Parkstreifen) im Bereich der Albertstraße von Ecke Jahnstraße bis Promenadenweg - Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe
Der Text dieser Vorlage wird geändert. Der geänderte Beschlußvorschlag lautet:
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Bürgersteig und Parkstreifen an der Ostseite der Albertstraße, vom Promenadenweg bis zur Jahnstraße im Baugebiet "Wassergraben III", sollen hergestellt werden.
Die Finanzmittel werden im Haushaltsplan 1972 als überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt.
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