Akte 
Sitzung 22. Oktober 1981
Entstehung
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vom

der

Stadt

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^ seht ragshaus ha j^tssatzung M o n t a b a u r für das Jahr 1981 vom

Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom

14. 12. 1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach

Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom _

hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um DM

vermindert um DM

und damit der des Haushalts der Nachträge gegenüber bisher

DM

Gesamtbetrag plans einschl.

auf nunmehr festgesetzt

DM

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen die Ausgaben

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen die Ausgaben

26.900,-- 26.90 0,

881.8 50,

881.850,--

11.229.050,-- 1 1 . 229.050,

7.948.500,

7.948.500,

1 1 .255.950,-- 1 1 . 255.950 ,

. 7.066.650, 7.066.650,--

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1 . 863.450 . DM um 5 00.70 0 . DM vermindert - axtx&hR - und damit auf

-I.. 362,. 750 ,-

DM neu festgesetzt.

AüLageJ. zur Niederschrift