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Hier liegt eindeutig das Versagen des Architekten - vor. Diese Mehrkosten hätten bei genauer Planung in der 1. Kostenberechnung enthalten sein müssen und wären bei entsprechender Begründung auch genehmigt worden.
Pos7. u. 8. Die Mehrkosten sind berechtict.
P'os8. Die Forderung, daß eine Deckenverkleidung feuerbeständig ausgeführt werden muß, liegt nicht nur im Ermessen der Brandschutzbehörde. Laut der Versammlungsstättenverordnung müssen die Decken feuerbeständig sein, ln der Kostenberechnung hätte eine feuerbeständige Deckenausführung berücksichtigt werden müssen.
Im übrigen bezweifele ich, daß sich dieser Ansatz, schwer entflammbar oder licht brennbar, in dieser Differenzierung in dem cbm-Preis unter 3.1.o.o niedergeschlagen hat.
Pos.lo. Die Mehrkosten sind berechtigt.
Pos.11. Diese Ausgaben halte ich für überflüssig. In der Regel sind die Forderungen der Bezirksregierung^ den Brandschutz betreffend,vollkommen ausreichend.
Die Bundeswehrforderung, daß bei Inbetriebnahme von 7 Wandhydranten ein gewisser Druck in den Leitungen vorhanden sein muß, mag für militärische Anlagen vielleicht notwendig sein.
Wenn in der Stadthalle ein solches Feuer ausbricht, go daß 7 Wandhydranten gleichzeitig angeschlossen werden müßten, dann brennt die Stadthalle derart, daß von Innen niemand mehr löscht.
Meines Erachtens hätte der Fachingenieur auf diesen Umstand unbedingt Hinweisen müssen.
Dieser Hinweis unterblieb aus naheliegenden Gründen, zumal diese Forderung "behördlich" gestellt wurde. Pos.12.Die Mehrkosten sind berechtigt.
Pos.13.Gegen den Einbau der Pagula-Decke ist im Prinzip nicrts einzuwenden, jedoch grenzt es schon an
Unverschämtheit für diese Lecke 68
56 DM eil
zusetzen und dagegen nur 2.983,2o DM in Abzug
zu
bringen, (siehe Pos.9)
Davon abgesehen, daß in einer solchen Küche m.E,
ig vorn .1981
! ' 'Ar'*'
tng vom L1981 -P. VIII

