Akte 
Sitzung 20. August 1981
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Analge 3 zur Niederschrift

Einrichtung eines Hauses der Jugend in freier Trägerschaft

1. Gefordertes Raumprogramm

Das Raumprogramm soll mindestens 7 pädagogisch nutzbare Räume umfassen, darunter mindestens 2 Gruppenräume und 2 Werkräume sowie 1 Gemeinschafts­raum mit höchstens 150 qm.

2. Zuschüsse von Land, Kreis und Verbandsgemeinde

2.1 Land

2.1.1 Die Landesförderung kann bis zu 33,33 % der zuwendungsfähigen' Kosten für Bau und Einrichtung betragen.

2.1.2 Personalkosten max. 50 % der zuschußfähigen Kosten

für höchstens 2 Fachkräfte

2.1.3 keine laufenden Zuschüsse für Sach- und Bewirtschaftungskosten

2.2 Kreis

2.2.1 Zuweisungen und Zuschüsse werden für die Schaffung von Jugendräumen durch Neubau,

Umbau und Ausbau (Erstherrichtung) sowie für die Beschaffung von Einrichtung^- und Ausstattungsgegenständen und längerlebigem Beschäftigungs- und Unterhaltungsmaterial

mit einer Regelförderung von 33,33 % der anerkannten züschußfähigen

Kosten

gefördert.

2.2.2 Personalkosten max. 25 % für höchstens 2 Fachkräfte

2.2.3 keine laufenden Zuschüsse für Sach- und Bewirtschaftungskosten

2.3 Verbandsgemeinde Montabaur

50 % der Personalkosten gemäß Beschluß des Verbandsgemeinderates vom 18. 9. 1980

3. Jährliche Folgekosten (geschätzt)

Personalkosten (2 Fachkräfte)

Personalkosten für ehrenamtliche Helfer

Bewirtschaftungskosten (Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Lohnkosten, Sonstiges)

Sachkosten einschl. Unterhaltung des Inventars

90 000,-- DM 15 000,-- DM

50 000,-- DM

30 000,-- DM

t