Analge 3 zur Niederschrift
Einrichtung eines Hauses der Jugend in freier Trägerschaft
1. Gefordertes Raumprogramm
Das Raumprogramm soll mindestens 7 pädagogisch nutzbare Räume umfassen, darunter mindestens 2 Gruppenräume und 2 Werkräume sowie 1 Gemeinschaftsraum mit höchstens 150 qm.
2. Zuschüsse von Land, Kreis und Verbandsgemeinde
2.1 Land
2.1.1 Die Landesförderung kann bis zu 33,33 % der zuwendungsfähigen' Kosten für Bau und Einrichtung betragen.
2.1.2 Personalkosten max. 50 % der zuschußfähigen Kosten
für höchstens 2 Fachkräfte
2.1.3 keine laufenden Zuschüsse für Sach- und Bewirtschaftungskosten
2.2 Kreis
2.2.1 Zuweisungen und Zuschüsse werden für die Schaffung von Jugendräumen durch Neubau,
Umbau und Ausbau (Erstherrichtung) sowie für die Beschaffung von Einrichtung^- und Ausstattungsgegenständen und längerlebigem Beschäftigungs- und Unterhaltungsmaterial
mit einer Regelförderung von 33,33 % der anerkannten züschußfähigen
Kosten
gefördert.
2.2.2 Personalkosten max. 25 % für höchstens 2 Fachkräfte
2.2.3 keine laufenden Zuschüsse für Sach- und Bewirtschaftungskosten
2.3 Verbandsgemeinde Montabaur
50 % der Personalkosten gemäß Beschluß des Verbandsgemeinderates vom 18. 9. 1980
3. Jährliche Folgekosten (geschätzt)
Personalkosten (2 Fachkräfte)
Personalkosten für ehrenamtliche Helfer
Bewirtschaftungskosten (Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Lohnkosten, Sonstiges)
Sachkosten einschl. Unterhaltung des Inventars
90 000,-- DM 15 000,-- DM
50 000,-- DM
30 000,-- DM
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