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Anlage 12 zur Niederschrift
Mietvertrag
ig vom .1981 P.Vh
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Minioterium der
Finanzen, dieses vertraten durch die überfinanMirektion Koblenz,
diese wiederum vertreten durch das iinansaRt Montabaur,
- als Vernieter -
und die Stadt Montabaur,
vertreten durch den Bürgermeister Herrn Wilhelm Mangels,
als Mieterin -
schließen felgenden Mietvertrag:
§ 1
Mietsache
(1) Das Land vernietet an die Stadt Montabaur das bebaute Grund- * stück in Montabaur, Kehreinstr. 2, nebat Zubehör zum Betrieb eines Hauses der Jugend und zur Unterbringung einer Grumdachul- klaeee der Joseph-hohrein-Schule*
(2) Das Hausgruads tück wird im deraeitigeu baulichen Zustuud, der der Mieterin bekannt ist, verbietet. Der Bausustand^&ericht vom 06.03.1931 nebst Anlagen ist Gegenstand dieses Vertrages.
§ 2 '
Mi et ge i t, Rü::dl gung
(1) Das Mißverhältnis endet am 30.08.1992.
(2) Der Vermieter kann das Miatverhältais aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohna Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn die Mieterin ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkosHat (z.B. Zahlungsrückstand, vertragswidriger Gebrauch,, unbefugte Überlassung an Dritte unw.3.
(3) la Falle dar fristlosen Kündigung durch den Vermieter haftet
die Mieterin für den Ausfall an Miete, Nebenabgabau und sonstigen Leistungen.
*a,e .o
(1) Die Miete betragt monatlich 693,42 DM
(in Werten: achtkUHdertdmiuadneuasig 42/100 DM).
(Mutzflüche ohne Kellergeschoß * 262,69 Qm x 3,29 DM 4 - Garagenmiete aiti* 40$^ DM).
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P.Krj-7-
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981
VIII
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