Der Wettbewerb soll die Initiative der Einwohner und Bürger zur Pflege, Gestaltung und Verschönerung ihrer Gebäude anregen und fördern. Durch den Wettbewerb sollen Maßnahmen die zur Stadtverschönerung beitragen, bewertet und prämiiert werden.
2. Teilnehmerkreis:
Teilnehmer des Wettbewerbs können Eigentümer oder Mieter von Gebäuden in der Innenstadt und den Stadtteilen sein.
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch formloses Schreiben bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
3.
Zur Ermittlung der Preisträger wird eine Bewertungskommission^ gebildet. Die Kommission besteht aus fünf durch den Stadtrat der Stadt Montabaur gewählten Mitgliedern.
4.
Die Bewertung stadtverschönernder Maßnahmen wird jährlich in der Zeit vom 1.5. - 3o.6. durch die Bewertungskommission durchgeführt.
5- Bewertungskriterien:
Die Bewertung der Fassadengestaltung wird durch die Kommission unter Verwendung eines Bewertungsbogens im Punktesystem vorgenommen, der die nachfolgenden Bewertungskriterien enthält:
- Gestaltung der Hausfassaden unter Berücksichtigung von Form,^ Material, Farbgebung und Blumenschmuck
- Renovierung der Fassaden
- stilechte Anpassung an das Straßenbild
- Auffrischung alter Inschriften
- städtebauliche Anpassung der Leuchtreklamen und Werbeanlagen
Eine mehrmalige Bewertung und Prämiierung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.
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6. JPrämiierung:
Die Sieger des Wettbewerbes erhalten folgende Geldprämien:
1. Preis - je 3oo,— DM
2. Preis - je 25o,— DM
3. Preis - je 15o,— DM
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