Sehr geehrte Damen und Herren,- ich möchte auch noch- stich
punktartig eine Ausführungen zur Sache machen.
- Unsere Gesellschaft ist in erster Linie ein anerkannter Sportverein mit 160 Mitgliedern,davon über 30 Jugendliche.
- Die sportlichen Erfolge unseres Vereins reichen ueit über die Landesgrenzen hinaus.
- Unsere Gesellschaft hat vor c. 20 Jahren in Eigenleistung einenSchieOstandgebaut.
-Daß die Schießspcrtanlage heute in einem Wohngebiet liegt und umgesiedelt uerden muß, ist bestimmt nicht Verschulden unseres Vereins.
- Die Stadt hat bisher noch keine Kosten oder Zuschüsse für unseren Verein aufbringen müssen.
- Wir eruarten zumindest eine Gleichbehandlung mit anderen Sportvereinen der Stadt.
- Als Träger einer eigenen Sportstätte uerden uir vom Sportförderungsgesetz schon genug benachteiligt.
- Als letztes möchte ich auf das Ministerialblatt v.1977 Sp.111 hinueisen, in dem den kommunalen Gebietskörperschaften empfohlen uird, Vereine mit eigenen Sportstätten vorrangig zu fördern.
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Anlage:
Geländezkizze
Mit freundlichen Grüßen
(TJ. HC^ihO, YcnxUBHXkx)

