Der Bürgermeister
Montabaur, den 18.3*1981 Öffentliche Sitzung
V o r 1 a ge
für die Sitzung des Stadtrates am 26.3.I9SI, Vorlage-Nr. 201
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen und unteren Wassergraben" in Montabaur;
- Zulassung einer Doppelhausbauweise im Bereich der Grundstücke 91 und 93/1, Flui* 54 **
Sachbearbeiten.de Dienststelle:
Bauamt
Berichterstatter:
Cberamtsrat Kaltenhäuser
Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Im Bereich der Grundstücke 91 und 93/1, Flur 5^ (Koblenzer Straße? wird eine Doppelhausbauweise zugelassen. Der Abstand zur Nachbargrenze des Grundstückes Nr. 89 wird auf 5,00 m und zum Grundstück Nr. 95/1 auf 4,00 m festgesetzt. Die Grundfläehenzahl (GRZ) beträgt 0.4 und die Geschoßflächenzahl (GFZ) 0,8 (Höchstwerte im WA-Gebiet § 17 BauNVO).
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gern
Begründung:
Der Eigentümer der vorgenannten Grundstücke beabsichtigt, ein Mehrfamilienhaus in Doppelhausbauweise zu erstellen. Der im Jahre 1952 genehmigte Bebauungsplan läßt nur Einzelhäuser zu.
Um die Bauabsichten verwirklichen zu können, ist die Änderung des Bebauungsplanes in der o,a. Form notwendig.
Nach Überprüfung des bereits vorliegenden Bauantrages mit Hausansichten haben die zuständigen Fachausschüsse gegen die Realisierung keine Bedenken, da auch städtebauliche Gründe nicht ent- gegen^stehen.
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(Mangels) Bürgermeister

