Akte 
Sitzung 26. März 1981
Entstehung
Einzelbild herunterladen

vorn

Vorlage Nr. 202

Vorlage Nr. 203

Vorlage Nr. 204 Anlage

*

$

*

+

M'

6. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Wölfchesbitz" - Ausweisung einer überbaubaren Fläche für die Errichtung einer Trafo-Station -

7. Beratung und Beschlußfassung über die Aufhebung der Bauland­umlegung "In und auf der Bächl" (Schulzentrum)

8. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der städt. Bücherei

9. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Richtlinien des Wettbewerbs "Unsere Stadt soll schöner werden"

10. Genehmigung einer außerplanmäßigen Haushaltsausgabe für das Haushaltsjahr 1981 (Dringlichkeitspunkt)

11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Anlagen

Vorlage Nr. 205

Änderungen der Tagesordnung:

1. Bürgermeister Mangels beantragt, die Tagesordnung in der nichtöffentlichen Sitzung um folgende Punkte zu erweitern:

a) Als Punkt 1 f) soll aufgenommen werden: "Grundstücksankauf im Stadtteil Bladernheim"- Vorlage Nr. 207 -,

b) als TO-Punkt 2 soll der Punkt "Jagdpachtangelegenheiten" aufgenommen werden.

c) Der Punkt 1/2 (Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen) wird Punkt 1/3.

2. Ratsmitglied Widner stellt die Frage, warum die Vorlage Nr. 207 und die Anlage zu Punkt 1/ld erst in der Sitzung nachgereicht wurden.

Bürgermeister Mangels erklärt, die Verwaltung selbst sei wegen der anstehenden Verhandlungen außerstande gewesen, die Vorlagen früher zu verteilen.

Ratsmitglied Widner akzeptiert die Begründung.

3. Der Stadtrat stimmt einstimmig bei 1 Stimmenthaltung den von Bürgermeister Mangels beantragten Ergänzungen der Tagesordnung zu.

Tonband Nr. UHER Leg.-P. VIII/21. Sitzung

4. Sitzung 1981

Zählwerk Nr.

TO-Punkt

Vorlage Nr. Anlage Nr.

I. Nichtöffentliche Sitzung

Bandseite 1 (grün)

425 - 453

453 - 468 468 - 483 483 - 485 486 - 509

Eröffnung, Begrüßung,

-

Änderung der Tagesordnung

1/la

195

1/lb

196

1/lc

197

1/ld

-

-

h'.',

vom

VZII

y vom , Krjr

vom.

381

/III