Akte 
Sitzung 29. November 1979
Entstehung
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Anlage 2 zur Niederschrift

Der Bürgermeister 5430 Montabaur, den 19. 11. 1979

öffentliche Sitzung

/ ^

für die Sitzung des Stadtrates am 29. Nov. 1979) Vorlage Nr. _37

Betreff:

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1979

Sachbearbeitende Abteilung:

Finanz ab t eilung

Berichterstatter:

Amtsrat Merz

Antrag:

Der Stedtrat wolle beschließen:

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 419) folgende Nach- tragsheushaltssatzung:

§ 1

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1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

DM

vermindert um DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenOber auf nunmehr

bisher festgesetzt

DM DM

a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen

539.600,-

9.989.500,-

10.529.100,

die Ausgaben

539.600,-

-

9.989.500,-

10.529.100,

b) im VermBgenshaushalt

die Einnahmen

-

957.850,-

11.419.700,

10.461.850, ..

die Ausgaben

-

957.850,-

11.419.700,

10.461.850,

§

2

Der Gesamtbetrag der

Kredite wird

gegenüber der bisherigen

Fest-

Setzung in Höhe von

Ai.436.100,

DM um 993

.900, DM vermindert

und damit auf 3.442.

200, DM neu

festgese

tzt.

! n vom ) 1979 II . VIII

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 120.000, DM um 690.000, DM erhöht und damit auf 810.000, DM neu festgesetzt.

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