Anlage 2 zur Niederschrift
Der Bürgermeister 5430 Montabaur, den 19. 11. 1979
öffentliche Sitzung
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für die Sitzung des Stadtrates am 29. Nov. 1979) Vorlage Nr. _37
Betreff:
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1979
Sachbearbeitende Abteilung:
Finanz ab t eilung
Berichterstatter:
Amtsrat Merz
Antrag:
Der Stedtrat wolle beschließen:
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 419) folgende Nach- tragsheushaltssatzung:
§ 1
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1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
DM
vermindert um DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenOber auf nunmehr
bisher festgesetzt
DM DM
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen
539.600,-
9.989.500,-
10.529.100,—
die Ausgaben
539.600,-
-
9.989.500,-
10.529.100,—
b) im VermBgenshaushalt
die Einnahmen
-
957.850,-
11.419.700,—
10.461.850,— ..
die Ausgaben
-
957.850,-
11.419.700,—
10.461.850,—
§
2
Der Gesamtbetrag der
Kredite wird
gegenüber der bisherigen
Fest-
Setzung in Höhe von
Ai.436.100,—
DM um 993
.900,— DM vermindert
und damit auf 3.442.
200,— DM neu
festgese
tzt.
! n vom ) 1979 II . VIII
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 120.000,— DM um 690.000,— DM erhöht und damit auf 810.000,— DM neu festgesetzt.
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