Die Mindereinnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken sind insbesondere eine Konsequenz der zu erwartenden verspäteten Rechtskraft der Baulandumlegungsverfahren in den Baugebieten "Himmelfeld I", 2. Abschnitt und "Alter Galgen". Hier lassen sich voraussichtlich Verkaufserlöse von 300.000,— DM bzw. 600.000,— DM in 1979 nicht mehr realisieren.
Einnahmeeinbußen bei den Erschließungs- und Ausbaubeiträgen von rd.
870.000,— DM
stehen Mehreinnahmen aus Ausgleichszahlungen von Umlegungsbeteiligten besonders in den beiden städtischen Baugebieten in Höhe von 2.237.000,— DM
gegenüber.
Kassenwirksam wurden bzw. werden vor allem nicht mehr die Abrechnung des Baugebietes "Hirtengarten" in Eigendorf, der Waldstraße in Horressen, der Straße "Am Alten Galgen" und des Vorderen Rebstockes in Montabaur.
Wie bei der Abrechnung der Erschließungs- und Ausbaubeiträge sind auch bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zeitliche Verschiebungen beim Baubeginn (Soldatenheim) bzw. unerwartete technische und rechtliche Schwierigkeiten ^Bebauung Konrad-Adenauer-Platz) auslösende Momente für Einnahmeausfälle.
Der höhere Uberschuß des Verwaltungshaushaltes und die Senkung der Ausgaben verringern den Kreditbedarf um rd. 994.000,— DM auf rd. 3-442.000,— DM.
Das Investitionsprogramm für 1979 muß in Anpassung an die Leistungskraft der Bauwirtschaft, aber auch infolge Fehlens der planerischen und grundstücksmäßigen Voraussetzungen erheblich gestreckt werden. Das gilt insbesondere für das Straßenbauprogramm, bei dem alleine Baumaßnahmen und Investitionszuschüsse in einer Größenordnung von rd. 2.100.000,— DM nicht durchgeführt bzw. nur begonnen werden können. Beispielhaft erwähnt seien hier die Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen im Stadtteil Eigendorf (- 293-000.— DM), am Alten Galgen (- 400.000,— DM), am Himmelfeld (- 293-000,— DM), am Rebstock (- 236.000,— DM) und im Schulzentrum (- 493-000,— DM).
Ins Gewicht fallen aber auch Ausgabeverlagerungen für den Bau des Sportplatzes im Schulzentrum (230.000,— DM), für den städtischen Finanzierungsanteil am Soldatenheim (1.000.000,— DM) und vorläufige Einsparungen bei der Erneuerung von bebauten Grundstücken (200.000,-- DM).

