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1.2 Verlagerung des Busbahnhofes
1.21 Bürgermeister Mangels erklärt zu diesem Fragenkomplex folgendes:
1.211 Der überwiegende Teil der vorgebrachten Bedenken und Anregungen zu diesem Problembereich sei an sich rechtlich irrelevant, weil die Absender keine Beteiligten am Planaufstellungsverfahren im Sinne des Bundesbaugesetzes seien. Gleichwohl sollte man sich damit auch auseinandersetzen.
1.212 Aufgrund eines Hinweises von Ratsmitglied Roßbach (FWG) betont Bürgermeister Mangels, daß es im Interesse der Stadt liegt, wenn das Schul- und Sportzentrum von den Linienbussen nur zu Beginn und Ende der Schulzeiten angefahren wird. Er sagt zu, eine diesbezügliche Klarstellung bei der Kreisverwaltung vorzunehmen.
1.22 Ratsmitglied Dr. Hütte beantragt sicherzustellen, daß das Schul- und Sportr Zentrum von jeglichem Kfz.-Verkehr (mit Ausnahme der Schulbusse) freigehalten wird. Dazu sollen die erforderlichen Wendemöglichkeiten und Verkehrsbeschilderungsmaßnahmen eingeleitet werden.
1.23 Ratsmitglied Widner (SPD) beantragt, eine Ergänzung der inneren Erschließungsmaßnahmen um Radwege.
1.24 Ratsmitglied Schweizer (FWG) beantragt, in Anbetracht der Vielzahl und Vielfältigkeit der vorgebrachten Bedenken und Anregungen, de Entscheidung zurückzustellen und ein gemeinsames Gespräch mit allen Personal- und Elternvertretern der im Schulzentrum gelegenen Schulen durchzuführen.
2. Um die Rechtskraft des Bebauungsplanes nicht hinauszuzögern wird vereinbart, den Bebauungsplan "Schul- und Sportzentrum" in der vorliegenden Form so zu beschließen. Die im Verlauf der Sitzung vorgetragenen Anregungen, die unter Ziffer 2.1 zusammengefaßt sind, würden eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes erfordern. Es wird vereinbart, das Anderungsverfahren nach Rechtskraft des Bebauungsplanes zu betreiben. Die Vorbereitungen dafür sollen sobald wie möglich getroffen werden.
2.1 Einvernehmlich wird die Verwaltung beauftragt, folgendes durch Änderungen des Bebauungsplanes bzw. durch entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen in die Wege zu leiten:
2.11 Die innerschulischen Erschließungsanlagen sind um Radwege zu erweitern.
2.12 Es ist sicherzustellen, daß das Schul- und Sportzentrum für jeglichen Kfz.-Verkehr (mit Ausnahme der Schulbusse) zu sperren ist. Um das zu ermöglichen, sind die Pkw-Parkplätze vor der Realschule und vor dem Aufbaugymnasium aus dem Plan herauszunehmen. Der Pkw-Parkplatz vor der jetzigen Handelsschule wird als Ersatzparkplatz dem Aufbaugymnasium zur Verfügung gestellt und muß in seiner Erschließungsfunktion eine Rundfahrmöglichkeit vorsehen, um den das Schulzentrum anfahrenden Pkw's die Wendemöglichkeit am Anfang der Humboldtstraße einzuräumen.
2.13 Durch entsprechende Beschilderungsmaßnahmen ist ein Durchfahrtsverbot anzuordnen.
2.14 Es ist eine Änderung des Wendehammers im Bereich der Humboldtstraße beim Haus Weber zu planen, um eine Zufahrt zum Parkplatz für das Gymnasium zu ermöglichen.
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