Zum Zwecke der Mitfinanzierung des Soldatenheimes verpflichtet sich die Stadt Montabaur, der KAS einen Zuschuß zu gewähren. Dessen Höhe bestimmt sich nach der prozentualen Baukostenaufteilung, die als Anlage I zu diesem Vertrage beigefügt ist.
Die endgültigen Gesamtbaukosten werden durch die von der Oberfinanzdirektion und der Wehrbereichsverwaltung unter rechtzeitiger Mitwirkung der Stadt Montabaur geprüfte Bau- schlußabrechung festgestellt. Der nach Prüfung festgelegt Betrag der Gesamtbaukosten gilt für beide Beteiligten als Ausgangspunkt für die Berechnung der Höhe des Zuschusses."*
Inzwischen haben über den vorgenannten Zuschuß Verhandlungen stattgefunden. Auf das Schreiben des Bundesministers der Verteidigung in Bonn an die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e.V. vom 4. April 1979 nebst Anlage nehmen die Beteiligten Bezug. Dieses Schreibens nebst der Anlage ist diesem Vertrage beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Vertrages.
Laut diesem Schreiben ist der Verteilungsschlüssel geändert worden. Demnach trägt die KAS 60,16 % der Gesamtkosten, während auf die Stadt Montabaur nunmehr 39,84 % entfallen. Nach Maßgabe dieses neuen Verteilungsschlüssels und der als Anlage beigefügten neuen Kostenaufteilung werden die Vereinbarungen unter § 1 Ziffer 1 der Urkunde vom 22.3.1977 hiermit geändert.
Im übrigen soll es bei den Vereinbarungen im Vertrage vom 22.3.1977 verbleiben.
Die mit dieser Urkunde und ihrer Durchführung verbundenen

