Akte 
Sitzung 30. August 1979
Entstehung
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Zum Zwecke der Mitfinanzierung des Soldatenheimes verpflich­tet sich die Stadt Montabaur, der KAS einen Zuschuß zu gewäh­ren. Dessen Höhe bestimmt sich nach der prozentualen Bauko­stenaufteilung, die als Anlage I zu diesem Vertrage beige­fügt ist.

Die endgültigen Gesamtbaukosten werden durch die von der Oberfinanzdirektion und der Wehrbereichsverwaltung unter rechtzeitiger Mitwirkung der Stadt Montabaur geprüfte Bau- schlußabrechung festgestellt. Der nach Prüfung festgelegt Betrag der Gesamtbaukosten gilt für beide Beteiligten als Ausgangspunkt für die Berechnung der Höhe des Zuschusses."*

Inzwischen haben über den vorgenannten Zuschuß Verhandlun­gen stattgefunden. Auf das Schreiben des Bundesministers der Verteidigung in Bonn an die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e.V. vom 4. April 1979 nebst Anlage nehmen die Beteiligten Bezug. Dieses Schreibens nebst der Anlage ist diesem Vertrage beigefügt und bildet einen Be­standteil dieses Vertrages.

Laut diesem Schreiben ist der Verteilungsschlüssel geändert worden. Demnach trägt die KAS 60,16 % der Gesamtkosten, wäh­rend auf die Stadt Montabaur nunmehr 39,84 % entfallen. Nach Maßgabe dieses neuen Verteilungsschlüssels und der als An­lage beigefügten neuen Kostenaufteilung werden die Verein­barungen unter § 1 Ziffer 1 der Urkunde vom 22.3.1977 hier­mit geändert.

Im übrigen soll es bei den Vereinbarungen im Vertrage vom 22.3.1977 verbleiben.

Die mit dieser Urkunde und ihrer Durchführung verbundenen