Akte 
Konstituierende Sitzung 04. Juli 1979
Entstehung
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Die Stimmzettel (für jeden Wah)ca-ig getrennt) sind dieser Niederschrift beigefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von*zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Montabaur

- vom -

H !'l

, den

04. Ju)i 1979

tng vom !. 1979 -P.V1II

Der Wahlvorstand

Vorsitzender:

Beisitzer:

Schriftführer

Der zum

gewählte

Lt ist während der Wahlhandlung im Sitzungslokal anwesend. Auf Befragen erklärt er ^ daß er die Wahl

' nichj>^fnnimmt+ /

^^^r\Beglaubigt:

^ersitzender des Wahlausschusses

/ 'Jy BOrgermetste^ '

Unterschrift des Gewählten

+ zutreffendes ankreuzen

igvom

1979

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O. 1979

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