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4. Erster Wahlgang
4.1 Vor Eröffnung der Wahlhandlung hat sich der Wahl Vorstand davcn überzeugt, daß die Wahlurne leer ist und sie sodann verschlossen.
4.2 Der Schriftführer ruft die wahlberechtigten Ratsmitglieder in der Reihenfolge, die aus der Anwesenheitsliste (vergl.S.1) ersichtlich ist, auf und händigt jedem einen Stimmzettel aus. Die Ratsmit- glieder gehen daraufhin einzeln in die aufgestellte Wahlkabine zur Stimmabgabe und werfen den Stimmzettel ungeöffnet in die Wahlurne.
Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe eines jeden Ratsmitgliedes durch ein Kreuz hinter seinem Namen in der Anwesenheitsliste.
Sodann wird die Frage gestellt, ob noch ein Ratsmitglied seine Stimme abzugeben habe. Als sich daraufhin niemand meldet, erklärt der Vorsitzende die Wahlverhandlung für geschlossen.
4.3 Die Stimmzettel werden aus der Wahlurne genommen und gezählt.
Es sind Stimmzettel in der Urne, also genau so viele, wie
Wahlberechtigte anwesend sind.
Die Stimmzettel werden entfaltet. Der Wahlvorsteher verliest die auch von den Beisitzern kontrollierten Stimmzettel, die der Schriftführer wie folgt registriert:
(1)
(Name)
* ( 2 )
(Name)
(3)
(4)
(Name)
(WahlVorschlag 4)
(Name)
4.4 Der Wahlvorstand prüft die Gültigkeit der Stimmen. Es wird festgestellt, daß f Y) alle Stimmen gültig sind, *)
(Stimmen)
Stimmen aus folgenden Gründen ungültig sind:*)
vom
!L979
VIII
mg von 1979 -P.VIII
tgvom
1979
.VIII
i
(Wahl Vorschlag 1)
/<
ng vom 0.1979
P.VIII ,
(Stimmen)
(Wahlvorschlag 2)
-
9 vom 1 1979
(Stimmen)
(Wahlvorschlag 3)
. VIII t
q vom 4 1979 . VIII
d
t
*) Zutreffendes ist anzukreuzen.
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