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Die Leiter folgender Behörden sollen eingeladen werden:
Kreisverwaltung,
Arbeitsamt,
Finanzamt,
Allgemeine Ortskrankenkasse,
Autobahnamt.
An dem Gespräch sollen die Fraktionsvorsitzenden teilnehmen.
Die Zusage des Stadtrates, das Grundstück "Eichwiese" für den Naubau des Arbeitsamtes zur Verfügung zu stellen, wird nicht in Frage gestellt.
Punkt 11/2, ohne Vorlage (Anlage)
Aussprache über die Einrichtung eines Ganztagskindergartens
Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Elternbefragung (Anl. 1 zur Niederschrift) zur Kenntnis.
Die anschließende Beratung ergibt, daß nach übereinstimmender Auffassung des Stadtrates, der geplante 5-Gruppen-Kindergarten in 2 Gruppen als Ganztagskindergarten betrieben werden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergänzung der Bauunterlagen zu veranlassen und diese zusammen mit einem etwa erforderlichen Nachtrag zum bereits eingereichten Zuschußantrag der Bezirksregierung vorzulegen.
Punkt 11/3. Vorlage Nr. 122
Beratung und Beschlußfassung über die Berücksichtigung der Sonderbeträge für Kinder nach dem Sonderzuwendungsgesetz und den Tarifverträgen über Zuwendungen für Angestellte und Arbeiter
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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Der Stadtrat hat von der Rechtslage bezüglich der Möglichkeit nach dem Bundeskindergeldgesetz einen anderen Elternteil zum Bezugsberechtigten des Kindergeldes zu erklären, Kenntnis genommen.
Er erklärt, daß den Mitarbeitern der Stadt Montabaur einschl. Altenheim, die den anderen Elternteil zum Bezugsberechtigten bestimmen, bei der Berechnung der Sonderzuwendung (sogenannte Weihnachtsgratifikation) für die Jahre 1975 und 1976 keine finanziellen Nachteile entstehen, d. h., daß die in dem Sonderzuwendungsgesetz vom 19.11.1970 (GVB1. S. 407) und den Tarifverträgen über Zuwendungen für Angestellte und Arbeiter vom 12.10.1973 bzw. den hierzu ergangenen Änderungstarifverträgen v. 7.11.1974 festgelegten Sonderbeträgen für Kinder als freiwillige Leistung berücksichtigt werden.
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