Der Bürgermeister
5^3 Montabaur, den 16. 1 1. 1973
Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
für die Sitzung des Stadtrates am 29. 1 1 . 1973, Vorlage^Nr. 212
Betreff:
Ankauf des Schloßberges
Sachbearbeitende Abteilu ng:
Finanzabteilung
Berichterst atte r:
Verbandsgemeindeamtmann !^erz
Antrag:
Der Stadtrat volle beschließen:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf des bevaldeten Teiles des Schloßberges (^lur Flurstück 6195/3 = 32^96 qm und ^lur
21, Flurstück 88/359^ = 539^ qm) vom Lande Pheinland-Pfalz zum Preise von 28.000,— DP. Der Stadtratsbeschluß, vom 1 1. 6. 1970 vird. insoveit aufgehoben; die Stadt verpflichtet
sich, das Gelände nur im Rahmen der Landschaftsschutzverordnung vom 21 . 5. 1970 zu nutzen,
Begründung:
Bereits in den Jahren 1966 - 1970 vurden Verhandlungen mit dem Land über einen Ankauf des Schloßberges durch die Stadt geführt. Ergebnis dieser Verhandlungen var ein Vorvertrag mit einem Kaufpreis von 15.000,-- D'", dessen Entvurf der Stadtrat in der Sitzung vom 11 . 6 . 1970 genehmigt hatte. Der Kauf
preis orientierte sich an einem Schätzgutachten der zuständigen Fachbehörden. Es kam.damals jedoch nicht zum Abschluß! des notariellen Kaufvertrages, veil der Outachterausschuß des Kreises auf Veranlassung des Ministeriums einen Schätzvert von rd. 1*7.000,-- DM für eine Teilfläche von 589^ qm ermittelt hatte.
Diesen Schätzvert legte das Land nunmehr seinen Kaufpreisvorstellungen zugrunde, vährend die Stadt auf ihrem ursprünglichen Kaufangebot als Höchstpreis beharrte.
Bei den mit der ^orstdirektion Koblenz in den letzten Wochen erneut aufgenonmenen Verhandlungen vurde eine Reduzierung der Kaufpreisforderung auf 28 . 000 ,-- D'' erreicht. In Anlehnung an die Richtlinien für die Waldbevertung liegt diesem Wert ein Waldbodenpreis von 19.000,-- DM (0,50 D?'/qm) und ein Bestands- vert von 9.000,-- D" entsprechend dem Gutachten der ^achbehör- den aus dem Jahre 1969 zugrunde.

