Per Bürgermeister
5^3 Montabaur, den 28. 11. 1973
Öffeilt li ehe Sitzung
V o r 1 a g e
für die Sitzung des Stadtrates am 29. 11. 1973, Vorlage Nr. ' B etr eff:
Hachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1973
S achbe arbe itende Abteilung:
Finanzabteilung
Beri chterstatte r:
Yerbandsgemeindeamtmann Merz
Antrag:
Der Stadtrat volle beschließen:
Aufgrund der §§ 2^ und 101 in Verbindung mit § 79 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinlsnd-Pfalz - Teil A - Gemeinde- erdnung - in der Fassung vom 25. 9. 196^ (CVB1. S. 1^5) be
schließt der Stadtrat folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
im ordentlichen Haushalt die Einnahmen die Ausgaben
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltes einschl. des Nachtrages
erhöht um gegenüber DM bisher/DM
;
25.005 ,— ^6.731,—
25.005,-- ^36,731,--
auf nunmehr festgeset zt PM
^ 61 .736,-- ^61.736,--
§ 2
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
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