Richtlinien
über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und ähnliche Institutionen
1. Vereine und ähnliche Institutionen, die in der Stadt Montabaur ihren Sitz haben, können in der Regel folgende Zuwendungen erhalten:
bei
25-jährigem Jubiläum
100,—
DM
bei
50-jährigem Jubiläum
150,—
DM
bei
75-jährigem Jubiläum
200,—
DM
bei
100-jährigem Jubiläum und darüberhinaus
250,—
DM
2. Mit Rücksicht darauf, daß die Bedeutung der einzelnen Vereine im öffentlichen Leben der Stadt unterschiedlich bewertet werden muß, wird die Verwaltung ermächtigt, im einzelnen darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe innerhalb der Rahmensätze Zuwendungen in bar oder in Form von geeigneten Geschenken gegeben werden sollen.
3. Bei besonderen Anlässen (z. B. Schuleinweihungen, Kircheneinweihungen, bei förderungswürdigen Veranstaltungen auf den Gebieten der Kultur- und Heimatpflege, der Kunst und Wissenschaft, des Sports, Veranstaltungen der Industrie, des Handels, des Handwerks und des Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft und bei sonstigen Veranstaltungen im öffentlichen Leben) kann von seiten der Stadt eine Zuwendung entweder in bar oder in Form eines geeigneten Geschenkes gemacht werden.

