Akte 
Sitzung 29. November 1973
Entstehung
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Richtlinien

über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und ähnliche Institutionen

1. Vereine und ähnliche Institutionen, die in der Stadt Montabaur ihren Sitz haben, können in der Regel folgende Zuwendungen erhalten:

bei

25-jährigem Jubiläum

100,

DM

bei

50-jährigem Jubiläum

150,

DM

bei

75-jährigem Jubiläum

200,

DM

bei

100-jährigem Jubiläum und darüberhinaus

250,

DM

2. Mit Rücksicht darauf, daß die Bedeutung der einzelnen Vereine im öffentlichen Leben der Stadt unterschiedlich bewertet werden muß, wird die Verwaltung ermächtigt, im einzelnen darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe innerhalb der Rahmensätze Zu­wendungen in bar oder in Form von geeigneten Geschenken gegeben werden sollen.

3. Bei besonderen Anlässen (z. B. Schuleinweihungen, Kircheneinweihungen, bei förderungswürdigen Veranstaltungen auf den Gebieten der Kultur- und Heimatpflege, der Kunst und Wissenschaft, des Sports, Veranstaltungen der Industrie, des Handels, des Handwerks und des Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft und bei sonstigen Veranstaltungen im öffent­lichen Leben) kann von seiten der Stadt eine Zuwendung entweder in bar oder in Form eines geeigneten Geschenkes gemacht werden.