Akte 
Sitzung 29. November 1973
Entstehung
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§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1973 zur rechtzeitigen Leis.tung von Ausgaben des ordentlichen Haus­haltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegen­über dem bisherigen Gesamtbetrag von 1.450,000,-- nicht ge­ändert.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind,

wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung von 2.280.668,-- DM

um 103.000,-- DM vermindert und

damit auf - 2.177.668,-- DM festgesetzt

Begründung:

Nachtragshaushaltsplan 1973

(Mangels)

(Mangels) Bürgermeister

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