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§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1973 zur rechtzeitigen Leis.tung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag von 1.450,000,-- nicht geändert.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind,
wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung von 2.280.668,-- DM
um 103.000,-- DM vermindert und
damit auf - 2.177.668,-- DM festgesetzt
Begründung:
Nachtragshaushaltsplan 1973
(Mangels)
(Mangels) Bürgermeister
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