Akte 
Sitzung 4. Mai 1973
Entstehung
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d) ohne Vorlage - Grundstückstausch im Stadtteil Eigendorf (ln Verbindung mit der

Kindergartenerweiterung)

Nach einer eingehenden Aussprache über diesen Tagesordnungspunkt stellt das Rats­mitglied Schweizer einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung. Der Stadtrat beschließt die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung. Er soll in die Tagesordnung der nächsten Stadtratsitzung aufgenommen werden.

e) ohne Vorlage - Kaufantrag des Herrn Arnold, Eigendorf (Sportplatzgelände)

Nach einer eingehenden Aussprache über diesen Tagesordnungspunkt wird der Antrag auf Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung gestellt. Die Abstimmung über diesen Antrag ist einstimmig. Vor der nächsten Stadtratsitzung soll eine Ortsbesichti­gung in Eigendorf durch den Stadtrat durchgeführt werden. Herr Arnold soll an Ort und Stelle seine Kaufabsichten erläutern.

f) ohne Vorlage - Antrag des Forstamtes auf Erwerb von Grundstücksflächen im

Gelbachtal

Nach einer ausführlichen Aussprache über diesen Tagesordnungspunkt formuliert der Vorsitzende den Antrag wie folgt:

Die Stadt ist bereit, zu dem im Schriftsatz angebotenen Preis zwischen 6.000 und 8.000 DM diese Grundstücksflächen zu erwerben. Das Forstamt wird beauftragt, in dem Streitverfahren mit der gräflichen Verwaltung dieses Angebot zu unterbreiten.

Die Abstimmung über diesen Antrag war einstimmig.

g) Vorlage Nr. 147 - Grundstückstausch auf der Alberthöhe Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Tausch des städtischen Grundstückes in der Flur 51, Parzelle 281 - 735 qm gegen das im Eigentum der Eheleute Paul Bäcker, Montabaur, Gelbachstraße 8, stehende Grundstück in der Flur 51, Parzelle 288 = 653 qm.

Die Grundstücke sind gleichwertig. Herauszahlungen für den Grund und Boden erfolgen auf einer Preisgrundlage von 25, DM/qm und für die Erschließungskosten (ohne direkte Hausanschlußkosten für Wasserleitung und Kanal) auf einer Preisgrundlage von 22, DM/qm. Sie sind sofort bei Vertragsabschluß fällig. Sämtliche Neben­kosten einschl. der Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten der Eheleute Paul Bäcker.

Im übrigen erfolgt die Eigentumsübertragung zu den sonst allgemein üblichen Be­dingungen .

Punkt 11/6, ohne Vorlage

Auftragsvergabe

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß :

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