Punkt 1/8, Vorlage Nr. 129
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Rechnungsjahr 1972
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die in der beiliegenden Aufstellung aufgeführten außerplanmäßigen Ausgaben für die Schule im Stadtteil Reckenthal.
Punkt 1/9, Vorlage Nr. 134
Beschlußfassung über den Satzungsentwurf über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Montabaur
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Entwurf der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Montabaur, wie er dem Rat in seiner Sitzung vom 29. März 1973 vorgelegt wurde.
An Beratung und Beschlußfassung haben gern. § 40 (l) GO die Ratsmitglieder Josef Straub und Gerhard Roßbach nicht teilgenommen. Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gern. § 37 (3) GO. Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.
Die Satzung ist in Fotokopie dieser Niederschrift beigefügt.
Punkt 1/lQ, Vorlage Nr. 135
Umlegung des geplanten Baugebietes Industriegebiet "Alter Galgen"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Montabaur ordnet gemäß § 46 (1) des BBauG vom 23. 6. 1960 die Durchführung der Teilumlegung im Bereich des geplanten Baugebietes Industriegebiet "Alter Galgen" (Flur 34, 33 und 45) an und beauftragt den nach § 1 (2) der ErstenLandesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20. 1. 1961 (GVB1. S. 67) bestellten Umlegungsausschuß mit der Durchführung der Umlegung.
Der Beschluß über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das gleiche Gebiet wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 29. 3. 1973 gefaßt.
Das Umlegungsgebiet besteht aus den in der Anlage beigefügten Parzellen.
(siehe beig§fügte Anlage) . Es handelt sich hierbei um die in der Satzung zu Punkt 1/9 unter § 1 c aufgeführten Parzellen.
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